Ersparnis aus Bürgerentlastungsgesetz wird genutzt
Gersthofen (ots) – „Das Interesse, den eigenen Krankenversicherungsschutz zu ergänzen, nimmt seit Jahresbeginn spürbar zu. Die durch das Entlastungsgesetz freigewordenen Mittel motivieren verstärkt zum Abschluss einer Zusatzversicherung.“ Herbert Nißel, Vorstandsvorsitzender impuls AG.
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Der marktführende Vertrieb für Private Krankenversicherungen in Deutschland registriert eine erhöhte Nachfrage nach Krankenzusatzversicherungen: „Das Interesse, den eigenen Krankenversicherungsschutz zu ergänzen, nimmt seit Jahresbeginn spürbar zu. Die durch das Entlastungsgesetz freigewordenen Mittel motivieren verstärkt zum Abschluss einer Versicherung“, so Herbert Nißel, Vorstandsvorsitzender der impuls Finanzmanagement AG. |
Vom Bürgerentlastungsgesetz profitieren insbesondere Menschen, die hohe Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung bezahlen, also Selbstständige, Angestellte mit höherem Einkommen und/oder bereits privat Versicherte mit mehreren Kindern. |
So kann ein 25-jähriger angestellter Mann, Single und gesetzlich versichert, bei einem Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro mit einer steuerlichen Entlastung von 792 Euro jährlich bzw. 66 Euro monatlich rechnen. Diese Ersparnis kann genutzt werden, um den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz privat zu ergänzen: Eine Zahnzusatzversicherung kostet diesen Mann beispielsweise monatlich 21 Euro, eine stationäre Zusatzversicherung 31 Euro, der Pflegeergänzungsschutz 20 Euro. Durch das Bürgerentlastungsgesetz können Versicherte ihren Schutz ohne zusätzliche finanzielle Belastungen entscheidend verbessern.
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Die impuls Finanzmanagement AG bietet mit dem Bürgerentlastungsrechner auf ihrer Website www.impuls.com einen einfachen Einstieg, um die persönliche Ersparnis auszurechnen. Durch den Vergleichsrechner für Krankenzusatzversicherungen erhält der Verbraucher aus 19.000 Tarifvarianten ein transparentes Rating nach Leistung und Preis für jeden Tarifbaustein (Zahnversicherung, ambulante und stationäre Zusatzvorsorge, Krankentagegeld), den er bei Bedarf direkt online abschließen kann.
Privat Krankenversicherte profitieren besonders stark vom Bürgerentlastungsgesetz, denn existenzsichernde Vorsorgeaufwendungen zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung sind seit dem 1. Januar 2010 als Sonderausgaben abzugfähig. Im Gegensatz zu früher können die Beiträge für mitversicherte Kinder und den Lebenspartner jetzt zusätzlich abgesetzt werden. Für die sechs Millionen freiwillig gesetzlich Versicherten ist es deshalb jetzt besonders attraktiv, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
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