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Mit Eigenbelegen Steuern sparen



Nicht nur bei beruflich veranlassten Reisen kommt es oft vor, dass Belege über einzelne (geringere) Kosten beim Erstellen der Steuererklärung nicht mehr auffindbar sind.



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Dafür gibt es zum Glück eine Lösung: Für solche Fälle berücksichtigen die Finanzämter auch „Eigenbelege“, wenn die berufliche Veranlassung unstrittig ist. Achten Sie darauf, dass Ihre Eigenbelege zumindest folgende Angaben enthalten: Zweck der Ausgabe (möglichst genau bezeichnen), Betrag (möglichst ohne Ab- oder Aufrundungen), Datum der Zahlung, Empfänger der Zahlung, Datum der Belegerstellung und eigenhändige Unterschrift.


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