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Mini-GmbH oder Limited



openPR – Rosig – das war einmal. Auch im Frühjahr 2010 präsentiert sich der deutsche Arbeitsmarkt nach einer leichten Erholung im Winter wieder als das reinste Desaster. Der lang ersehnte Aufschwung zeigt sich bislang allenfalls vorsichtig in Prognosen. Die Realität hat er aber indes noch nicht erreicht. Die Bundesagentur für Arbeit spricht in ihrem Monatsbericht für Februar 2010 von einer „anhaltend moderaten Entwicklung des Arbeitsmarktes“, was übersetzt bedeutet, dass es etwa 200.000 Arbeitslose mehr als im gleichen Monat des Vorjahres gab.



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Als Alternative zur Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit bietet sich die Selbstständigkeit an. Doch der beherzten Flucht nach vorne steht immer das Risiko gegenüber, mit den neuen Vorhaben finanziell zu scheitern. Was viele nicht wissen: Anders als vor ein paar Jahren noch genügen heute wenige hundert Euro, um die eigene Selbständigkeit mit einem verlässlichen Haftungsschutz auszustatten. Denn als Alternative zur deutschen GmbH mit einem Mindeststammkapital von 25.000 EUR bieten sich deutschen Kleinunternehmern derzeit gleich zwei neue Gesellschaftsformen an,
mit denen es schnell und preiswert möglich ist, die persönliche Haftung für die unternehmerische Tätigkeit auszuschließen und das Betriebsvermögen sauber vom Privatvermögen zu trennen: Die englische Limited und die deutsche Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH).


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Die englische Limited Company ist das direkte Gegenstück zur deutschen GmbH. Die deutsche Unternehmergesellschaft, vom Volksmund auch Mini-GmbH genannt, ist hingegen eine neue Sonderform der GmbH. Wird nach der Gründung das Stammkapital für eine reguläre GmbH angespart, kann die Mini-GmbH schnell und problemlos in eine richtige GmbH überführt werden.

Für beide Rechtsformen ist kein Stammkapital nötig. Es genügt pro Anteilseigner eine Einlage von 1 EUR, wobei auch mehr einbezahlt werden kann, was aber nicht vorgeschrieben ist. Beide Rechtsformen bieten dabei den gleichen Haftungsschutz wie eine reguläre GmbH.

Ebenso wie die deutsche GmbH kann auch eine britische Limited oder eine Unternehmergesellschaft als Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG) auftreten, so dass nach dem Vorbild der beliebten GmbH & Co KG auch eine Ltd. & Co KG oder eine UG & Co KG gegründet werden kann, was wegen der unterschiedlichen Besteuerung vor allem bei Kleinunternehmern oft deutliche Steuervorteile mit sich bringt.

Sowohl die Limited als die Unternehmergesellschaft können heutzutage innerhalb weniger Tage online gegründet werden, wobei für die Eintragung in das deutsche Handelsregister noch ein kurzer Besuch bei einem deutschen Notar notwendig ist.


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Der Sprung in die Selbständigkeit wird somit für viele Arbeitssuchende wieder deutlich attraktiver, denn zumindest eine Privatinsolvenz – ordentliche Führung der Gesellschaft vorausgesetzt – ist bei einem Scheitern des Vorhabens ausgeschlossen. Zwar ist der geschäftliche Erfolg mit einer Limited oder einer Unternehmergesellschaft nicht garantiert, aber man ist für den Fall der Fälle abgesichert, so dass der Sprung in die Selbständigkeit nicht mehr so bedrohlich ist, wie mit einer Rechtsform ohne Haftungsschutz.

Carola Podolksi



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