Bedenken wegen ELENA sorgfältig prüfen
(ots) – Anlässlich der anhaltenden Kritik an der geplanten Einführung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
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Im Anschluss an die beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen die Einführung von ELENA sind zahlreiche kritische Stimmen in der öffentlichen Diskussion bezüglich des gesamten Projektes laut geworden.
Soweit die Kritik auf eine Verletzung des Grundsatzes der Datensparsamkeit gerichtet ist und Probleme bei der praxistauglichen Umsetzung, insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen, aufgreift, halte ich sie für berechtigt. |
Fraglich ist jedoch, ob die bestehende gesetzliche Zweckbindung überhaupt noch weiter präzisiert werden kann. Dies halte ich zumindest für zweifelhaft. Nichtsdestotrotz rege ich an, die angesprochenen Bedenken in konstruktiven Gesprächen anzugehen, um nicht das ursprüngliche und berechtigte Ziel von ELENA – Steigerung der Effektivität der Verwaltung und Bürokratieabbau – vollständig aufzugeben. |