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690 Millionen Euro Mehrausgaben



Düsseldorf (ots) – Auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) kommen durch die Verlängerung der Sonderregeln für Kurzarbeiter und andere beschäftigungspolitische Maßnahmen Mehrkosten von insgesamt 690 Millionen Euro in den Jahren 2011 bis 2014 zu.



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Das geht aus dem Entwurf eines „Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt“ hervor, das am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet wird. Der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) liegt der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe) vor. Arbeitgeber können sich laut Gesetzentwurf die Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld ab dem siebten Monat noch bis zum 31. März 2012 von der BA erstatten lassen.
Allein dadurch entstünden der BA im Jahr 2011 Mehrkosten von 710 und 2012 von 110 Millionen Euro, heißt es in dem Entwurf. Den Mehrkosten stünden jedoch Einsparungen in den Jahren 2013 und 2014 von 132 Millionen Euro gegenüber.


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