ADAC: Klarheit für Dieselpartikel Nachrüster – Ab sofort gibt es die Antragsformulare beim BAFA
Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelfilter wird mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von 330 Euro gefördert. Die Aktion gilt für Pkw, Wohnmobile sowie leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Diesel-Pkw, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden, werden gefördert, wenn sie im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden. Als Pkw im Sinne dieser Förderrichtlinie gelten nun auch Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.
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Leichte Nutzfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen werden ebenfalls gefördert, wenn diese bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden und die Nachrüstung eines Partikelfilters ab Inkrafttreten der Richtlinie (13. Mai 2010) bis einschließlich 31. Dezember 2010 erfolgt ist. Die neue Förderrichtlinie setzt den in 2009 begonnen Barzuschuss von 330 Euro zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelfiltern fort. Der ADAC hat sich für diese Verlängerung der Förderung eingesetzt.
Für die Antragstellung steht ab sofort auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
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