Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum 01.07.2010 für Porto und Produktleistungen
Der Hamburger Marketing-Spezialist Dialogmacher GmbH weist alle Unternehmen darauf hin, dass ab dem 1. Juli 2010 wichtige Änderungen für das Versenden von Briefen anstehen.
Mit der Einführung einer Umsatzsteuer auf Porto- und Produktleistungen der Deutschen Post AG werden vor allem Leistungen aus dem Bereich der Infopost und Pressesendungen umsatzsteuerpflichtig.
Die Dialogmacher GmbH kümmert sich in ihrer Kernkompetenz um Kundendialoge. Geschäftsführer Nils Ulrich: „Ich hoffe, dass die Änderungen nicht dazu führen, das von den Unternehmen weniger Post versandt und somit weniger Dialog mit den eigenen Kunden geführt wird.“ (www.dialogmacher.net)
Zum 01.07.2010 werden folgende Produkte umsatzsteuerpflichtig: Infopost national und Infopost-Rücksendung national, Infopost international (für Zielländer in der Europäischen Union), Pressesendung, Postvertriebsstück, Presse und Buch International, DHL-Pakete über 10 KG sowie Vorausverfügungen für Infopost.
Umsatzsteuerfrei sollen dagegen folgende Produkte bleiben: Standard-, Kompakt-, Groß-, Maxibrief und Postkarte, Einschreiben, Bücher-/Warensendungen, Postzustellungsaufträge, Infobrief national und international und Infobrief-Rücksendung national und international, Infopost international und Infopost international-Rücksendung (übrige Zielländer Europas (außer EU) und Welt!), Wertsendung, DHL-Pakete bis 10 KG, DHL-Päckchen, Paketversicherung, im Bereich Presseversand: das Produkt Streifbandzeitung, alle Sendungen in Nicht-EU Länder, Pakete bis 10 KG und Vorausverfügungen für Infobriefe.
Für die Nutzung von Frankiermaschinen gilt: Alle Sendungen werden weiterhin mit dem Nettoentgelt frankiert. Für umsatzsteuerpflichtige Produkte wird die UST nachträglich berechnet und ausgewiesen.
Weitere Informationen dazu gibt es bei der Deutschen Post AG oder von den Dialogmachern unter www.dialogmacher.net.