Wer sich in seinem Beruf fortbildet, kann die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben als Werbungskosten berücksichtigen
(djd/pt). Fortbildungen können schnell kostspielig werden. Kursgebühren von 500 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Dazu kommen oft noch mehrere hundert Euro an Anfahrtskosten, Hotelrechnungen und Materialausgaben. Dirk Westermann, Finanz- und Versicherungsexperte vom Finanzportal www.geld.de: „Wer sich in seinem Beruf fortbildet, kann die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben als Werbungskosten berücksichtigen und somit seine Steuerlast senken.
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Als Fortbildungskosten abziehbar sind beispielsweise Studiengebühren, Arbeitsmittel wie Bücher und sonstige Lernmaterialien sowie Fahrt- und Ãœbernachtungskosten. Allerdings muss dem Finanzamt plausibel gemacht werden, dass der Kurs wirklich der beruflichen Fortbildung diente und nicht dem Privatvergnügen. Arbeitnehmer sollten deshalb von vornherein eine Begründung mit einreichen, die den Nutzen für den beruflichen Alltag erläutert. Wenn der Arbeitgeber den Kursteilnehmer für die Weiterbildung von der Arbeit freistellt, gilt das dem Finanzamt meistens auch als ausreichender Beleg.“