Städte können frei über die Bettensteuer entscheiden
Bettensteuer landesweit zugelassen – Innenministerium und Finanzministerium geben grünes Licht – Städte können frei entscheiden
Nordrhein-westfälische Kommunen dürfen zukünftig selbst darüber entscheiden, ob sie eine Ãœbernachtungssteuer in ihrem Stadtgebiet erheben wollen. Für die Einführung dieser neuen Steuer haben das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Finanzministerium heute (9.9.) grünes Licht gegeben, indem sie die entsprechende Satzung der Stadt Köln genehmigten. Damit ist die Ãœbernachtungssteuer landesweit zugelassen. Die Ministerien wollen mit dem Schritt das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen auch im Bereich der kommunalen Steuern stärken.
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Die sog. „Bettensteuer“ ist neu. Der Rat der Stadt Köln hatte im März dieses Jahres eine entsprechende Satzung beschlossen. Die in der Kölner Satzung als Kulturförderabgabe bezeichnete Steuer soll auf entgeltliche Ãœbernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Gebiet der Stadt Köln erhoben werden. Nach dem Kommunalabgabengesetz war eine Genehmigung dieser Satzung erforderlich, weil die Abgabe erstmalig von einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen erhoben werden soll.