Streichung des Elterngeldes – Familien im SGBII-Bezug
Zu der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag über die familienpolitischen Einsparungen im Bundeshaushalt erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende und Ministerin für Soziales und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig: Noch nie hat es eine derart tatenlose Bundesfamilienministerin gegeben, die dem Sparhammer der Bundesregierung gegen Familien nicht nur zustimmt, sondern dann auch noch öffentlich applaudiert. Die Streichung des Elterngeldes für die Empfänger von ALG II und des Kinderzuschlages ist zutiefst ungerecht.
Frau Schröder unterstützt eine Kahlschlagpolitik gegen Familien: Denn Schwarz-Gelb streicht der alleinerziehenden Hartz-IV-Empfängerin das Elterngeld, der Hausfrau mit gut verdienendem Ehemann aber nicht. Die Familienministerin spielt mit ihrer Argumentation des Lohnabstandgebotes Hartz IV-Familien gegen Geringverdiener aus. Das ist nicht nur sozial unverantwortlich, sondern auch fachlich purer Unsinn. Keinem Geringverdiener ist geholfen, wenn Familien im SGBII-Bezug das Elterngeld weggenommen wird. Die Konsequenz daraus kann nur der flächendeckende Mindestlohn sein, damit Menschen von ihrer Arbeit für sich und ihre Familien sorgen können.
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Aber auch bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung für Kinder ab Eins präsentiert Frau Schröder sich als Frau Tatenlos. Es ist löblich, dass sie an die Sprachförderung in den Kitas denkt. Doch was nutzt das, wenn angesichts des eklatanten Kita-Platzmangels Eltern für ihre Kinder erst gar keinen Kita-Platz finden? Die Kommunen schlagen Alarm, der Bedarf an Krippenplätzen ist weitaus höher als geplant und die finanzielle Unterstützung des Bundes reicht – auch angesichts der verheerenden schwarz-gelben Steuerpolitik – hinten und vorne nicht. Frau Schröder ist aufgefordert, schnellstmöglich gemeinsam mit Ländern und Kommunen den wirklichen Bedarf an Krippenplätzen zu ermitteln. Der Rechtsanspruch darf nicht infrage gestellt werden. Die Bundesregierung muss zusätzliche Bundesmittel zur Verfügung stellen.