Keine Hoffnung für geplagte Steuerzahler
Südwest Presse: Kommentar zum Solidaritätszuschlag
Ulm (ots) – Keine Hoffnung für geplagte Steuerzahler: Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig. Mit diesem Spruch haben die Karlsruher Richter mit der alten Mär aufgeräumt, ein Zuschlag zur Einkommensteuer müsse immer zeitlich begrenzt sein.
Dazu mussten sie nur auf ein Urteil ihrer Vorgänger zurückgreifen, dass immerhin 38 Jahre alt ist. So viel Kontinuität hat ihre Rechtsprechung nicht immer. Schon die Grundidee ist absurd: Der Bund macht in diesem Jahr so viele Schulden wie noch nie. Ihm da eine wichtige Einnahmequelle wegzunehmen, macht keinen Sinn.
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Ernsthaft diskutiert wird eher, die Steuern zu erhöhen. Denn es kann kein Dauerzustand sein, dass wir auf Pump und damit auf Kosten künftiger Generationen leben. Allerdings ist der Name „Soli“ eine Mogelpackung. Tatsächlich landet das Geld nicht direkt im Aufbau Ost, sondern im großen Einnahmetopf. Für den Finanzminister hat er einen Riesenvorteil: Er steht nur dem Bund zu; er muss Ländern und Gemeinden nichts abgeben. Deswegen hat ihn schon die rot-grüne Regierung vor einem Jahrzehnt nicht abgeschafft, als sie mit großer Pose die Steuern gesenkt hat. Nicht nur der Finanzminister dürfte den Spruch aus Karlsruhe aus einem anderen Grund sehr aufmerksam lesen: Danach wäre ein langfristiger Steuerzuschlag auch für andere Zwecke zulässig. Ernsthaft in der Diskussion war das schon für die Krankenversicherung. Für Steuerzahler ein gefährlicher Aspekt.