Richterlicher Seitenhieb
Osnabrück (ots) – Richterlicher Seitenhieb – Ãœberraschend kommt der Karlsruher Beschluss zum Solidaritätszuschlag nicht. Wundern kann man sich allenfalls, dass sich die Richter derart lange mit dem „Soli“ befassen, um zu dem Schluss zu gelangen, sich lieber doch nicht damit befassen zu wollen. Dennoch bedeutet auch dies eine Entscheidung: Alles bleibt, wie es ist. Der „Soli“ ist damit legitimiert. Die Zurückweisung der vor allem in Niedersachsen geschürten Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit bedeutet darüber hinaus einen Freibrief, auch andere Zusatzsteuern dauerhaft einzuführen.
Merkwürdig bleibt es dennoch. Es fragt sich ja, wieso eine solche Abgabe nicht als regulärer Teil des Steuersatzes eingezogen wird, zumal der „Soli“ nicht einmal zweckgebunden ist. Hübsch aber ist der Seitenhieb der Richter, wenn sie bilanzieren, die Steuerermäßigungen der Vergangenheit hätten unterm Strich zu höheren Einnahmen geführt, da an anderer Stelle Belastungen hinzukamen. Der „Soli“ füge sich in diese Lage ein und habe auch deshalb nicht abgeschafft werden müssen. Die Steuersenkungsrhetorik der Parteien hat damit einen höchstrichterlichen Kratzer bekommen.
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Aus dem Ärger um den Zuschlag hat die Politik hoffentlich auch ohne Urteil gelernt. Die Abgabe riecht nach Willkür, nach Abzocke. Sie schürt Frust und Ressentiments und schadet der Akzeptanz des Steuersystems insgesamt. Auch wenn sie erlaubt bleibt, ist sie verkehrt und gehört im Rahmen einer ohnehin fälligen Steuerreform abgeschafft.
Neue Osnabrücker Zeitung
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