Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten zwischen Deutschland und den Britischen Jungferninseln
Der deutsche Botschafter in London, Georg Boomgaarden, und die Stellvertreterin des Ministerpräsidenten und Ministerin für Gesundheit und Soziale Entwicklung der Britischen Jungferninseln, Dancia Penn, haben heute in London ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet.
Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Das Abkommen über den Informationsaustausch zwischen Deutschland und den Britischen Jungferninseln gewährt deutschen Finanzbehörden Zugang zu Informationen, die zur Durchführung des deutschen Steuerrechts erforderlich sind. Dazu können Bankinformationen und Informationen über die Eigentumsverhältnisse an juristischen Personen und anderen Rechtsgebilden gehören. Der Zugang zu Informationen ist nicht davon abhängig, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht.
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Das Abkommen entspricht in vollem Umfang dem Standard der OECD [Glossar] zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke, dessen internationale Durchsetzung auch ein wesentliches Anliegen der G20 ist. Deshalb werden die Umsetzung und effektive Anwendung des OECD-Standards durch die Britischen Jungferninseln und andere Staaten und Gebiete durch das OECD Global Forum im Detail geprüft. Wir begrüßen die Bereitschaft der Britischen Jungferninseln, in Steuersachen mit uns auf der Grundlage des Standards der OECD zusammenzuarbeiten und dazu beizutragen, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Das Abkommen unterstreicht gleichzeitig die Bemühungen der Bundesregierung, das Netz der bilateralen Vereinbarungen zum Informationsaustausch für Besteuerungszwecke, insbesondere in Bezug auf Staaten und Gebiete mit Finanzzentren, kontinuierlich auszubauen.