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Luftverkehrssteuer ist nicht mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar



Zur heutigen Anhörung des Haushaltsausschusses zur Luftverkehrssteuer (LuftVSt) erklären der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer und die zuständige Berichterstatterin Ulrike Gottschalck: Nachdem die geplante LuftVSt laut Gutachten des Berliner Staats- und Umweltrechtlers Michael Kloepfer nicht mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist und gegen europäisches Recht verstößt, verdeutlichte heute Professor Eilers von der Universität Köln, dass die LuftVSt auch nicht mit den Vorgaben der Finanzverfassung konform ist. Eilers betonte, dass für Luftverkehr keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes besteht.

Zudem stellte Steuerrechtler Eilers eindeutig klar, dass der Gesetzentwurf den Bundesrat passieren muss. Diese Auffassung teilt die SPD-Bundestagsfraktion ausdrücklich, weil die fiskalischen Mehreinnahmen allein dem Bund zufallen, während die Ländern und Kommunen von beträchtlichen Steuermindereinnahmen betroffen sind. Damit werde die LuftVSt definitiv zu einem Minusgeschäft der betroffenen Regionen.

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Die handwerklichen Fehler der schwarz-gelben Koalition bei diesem Gesetzentwurf sind mehr als offensichtlich. Nachdem bereits eine Folgenabschätzung im Hinblick auf Wettbewerb und Arbeitsplätze versäumt wurde und eine ökologische Lenkungswirkung nicht stattfinde, komme nun auch noch die Verfassungswidrigkeit hinzu. Einer EU-weiten ökologischen Luftverkehrsabgabe sehen die Sozialdemokraten aus Klimaschutzgründen als geboten an, der nationale und verfassungswidrige Alleingang sei jedoch nicht akzeptabel, weil Verbraucher, Länder und Kommunen die Zeche zahlen müssen.



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