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Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf zur Finanzierung der Krankenversicherung Stellung genommen



Stellungnahme zur Gesundheitsreform
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zu dem Gesetzentwurf zur Finanzierung der Krankenversicherung umfangreich Stellung genommen.

Mit dem Entwurf möchte die Bundesregierung das deutsche Gesundheitswesen reformieren. Dies sei insbesondere im Hinblick auf das im nächsten Jahr zu erwartende Defizit in Höhe von bis zu elf Milliarden Euro, aber auch zur Lösung der strukturellen Probleme des heutigen Finanzierungssystems notwendig. Zur Begrenzung der Ausgaben sieht der Gesetzentwurf zum Beispiel vor, dass die Verwaltungskosten der Krankenkassen in den nächsten beiden Jahren im Vergleich zum Jahr 2010 nicht ansteigen dürfen. Zur Stärkung der Einnahmeseite möchte die Bundesregierung den paritätisch finanzierten Beitragssatz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder auf 14,6 Prozent anheben. Den Arbeitgeberbeitrag will sie dabei auf der Höhe von 7,3 Prozent „einfrieren“. Unvermeidbare, über die Einnahmeentwicklung hinausgehende Ausgabensteigerungen sollen durch einkommensunabhängige – sozial auszugleichende – Zusatzbeiträge der Mitglieder finanziert werden.

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Der Bundesrat fordert, Mehrausgaben für die Einstellung und Ãœbernahme von Auszubildenden aus sozial- und arbeitsmarktpolitischen Gründen von der geplanten Begrenzung der Verwaltungskosten der Krankenkassen auszunehmen. Zudem ist er der Ansicht, dass bei der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen für ältere Menschen regional unterschiedlichen demographischen Entwicklungen im Bundesgebiet Rechnung zu tragen ist. Diese Aspekte seien bei der regionalen Verteilung der Mittel zur Honorierung der Ärzte zunehmend zu berücksichtigen.

Die Länder kritisieren, dass die Finanzierung des Sozialausgleichs für die Versicherten im Gesetzentwurf bisher nicht hinreichend gesichert ist. Aus diesem Grund seien konkrete Angaben zur künftigen nachhaltigen Finanzierung des Sozialausgleichs ab 2015 durch Bundesmittel aufzunehmen. Bereits jetzt seien Regelungen für den Fall vorzusehen, dass die Mittel aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds schon vor 2015 nicht zur Finanzierung des Sozialausgleichs ausreichen sollten. Zudem möchte es der Bundesrat den Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglichen, berufsaufsichtlich relevante Informationen, die Zweifel an der beruflichen Eignung eines Arztes vermuten lassen, an die zuständigen Berufsaufsichtsbehörden weiterzuleiten.



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