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Steuern sind hoheitlich erhobene Zwangsabgaben ohne Anspruch auf Gegenleistung



Sie können unterteilt werden:
1. nach der Ertragskompetenz: Bundes-, Landes-, Gemeinschafts-, Gemeinde- und Kirchensteuern;

2. in Besitz- und Verkehrsteuern:
a) Besitzsteuern vom Einkommen: Einkommensteuer (einschließlich Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer), Körperschaftsteuer, Gewerbe- und Kirchensteuer teilweise;
b) Besitzsteuern vorn Vermögen: Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Grundsteuer, Gewerbe- und Kirchensteuer teilweise;
c) Verkehrsteuern: Umsatzsteuer (ohne Einfuhrumsatzsteuer), Grunderwerbsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer, Spielbankabgabe, Kapitalverkehrsteuern, Versicherungsteuer, Wechselsteuer, Feuerschutzsteuer;

3. Zölle (Zoll) und Verbrauchsteuern
a) Zölle auf Ex- und Importe;
b) Verbrauchsteuern auf Lebensmittel (z. B. Zuckersteuer), Genussmittel (z. B. Biersteuer), auf sonstige Verbrauchsgüter (z. B. Mineralölsteuer) und auf Einfuhren (Einfuhrumsatzsteuer);

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4. andere Einteilungskriterien:
a) direkte versus indirekte Steuern,
b) Personen- versus Realsteuern,
c) vom Gewinn zu entrichtende Steuern versus Kostensteuern,
d) allgemeine versus zweckgebundene Steuern,
e) laufende versus einmalige Steuern,
f) Veranlagungs- versus Fälligkeitssteuern und
g) abhängige versus selbständige Steuern.“ (Quelle wirtschaftslexikon24)

So sind Steuern in einem Lexikon beschrieben. Herrlich kompliziert, nicht wahr?
Nur sehr wenige Menschen blicken da durch, aber das muss nicht so sein.
Denn es gibt einen weg sich über Steuern, seriös und richtig zu Informieren. Dort werden auch Steuernews für Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeiter(www.steuernews-fuer-arbeitnehmer.at) angeboten. Diese Internetseite wird von seriösen Steuerberatern betrieben und sie Tipps und Tricks sind kontrolliert.

Quelle: openPR



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