Bundesbeteiligung an den Unterkunfts- und Heizkosten für Langzeitarbeitslose
Keine Einigung zu Unterkunftskosten
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute das Verfahren zur Bundesbeteiligung an den Unterkunfts- und Heizkosten für Langzeitarbeitslose nach rund zehnmonatiger Beratungszeit ohne Ergebnis abgeschlossen. Es bleibt also bei der vom Bundestag beschlossenen Absenkung der Beteiligungsquote des Bundes von 25,4 auf 23,6 Prozent für das Jahr 2010.
Die Länder hatten diese Absenkung ebenso wie die Berechnungsgrundlage kritisiert und gefordert, die kommunalen Haushalte stärker von den – faktisch gestiegenen – Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger zu entlasten.
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In seiner nächsten Sitzung am 26. November 2010 hat der Bundesrat die Möglichkeit, Einspruch gegen das unveränderte Gesetz einzulegen. Ein solcher Einspruch müsste vom Deutschen Bundestag mit der „Kanzlermehrheit“ überstimmt werden, damit das Gesetz noch in Kraft treten kann.
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