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Urteil: Lohndumping ist eine Straftat



Unterschreitung von Mindestlöhnen – Urteil: Lohndumping ist eine Straftat
Frankfurt am Main – Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt begrüßt das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg, das die Unterschreitung von Mindestlöhnen als Straftat statt lediglich als Ordnungswidrigkeit bewertet.

In dem Fall hatte ein Reinigungsunternehmer bei ihm angestellten Putzfrauen teilweise weniger als einen Euro die Stunde gezahlt. Derzeit beträgt der Mindestlohn für Gebäudereiniger im Westen 8,40 Euro pro Stunde und im Osten 6,83 Euro. Zum 1. Januar 2011 wird er auf 8,55 Euro beziehungsweise 7,00 Euro pro Stunde erhöht. „Mit dem Urteil steht endgültig fest: Wer Dumpinglöhne zahlt, begeht kein Kavaliersdelikt, sondern stellt sich gezielt gegen unsere Rechtsordnung“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel. „Das Urteil erhöht den Druck auf unseriöse Arbeitgeber. Zu Recht greift der Staat hier zum schärfsten Mittel, um die Gesellschaft vor Ausbeutern zu schützen.“ Weil der verurteilte Unternehmer Sozialabgaben nur auf Grundlage der Dumpinglöhne abgeführt hatte, war den Sozialkassen ein Schaden in Höhe von mehreren Zehntausend Euro entstanden. Mit dem Urteil ist der Unternehmer vorbestraft.

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Mindestlöhne werden in Deutschland vor allem bei der Gebäudereinigungsbranche und auf dem Bau oft unterlaufen. Die betroffenen Arbeitnehmer werden dadurch ebenso benachteiligt wie die Sozialkassen – und damit die Allgemeinheit. Die IG BAU fordert deshalb eine effizientere Ãœberwachung der Mindestlöhne durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). „Ohne häufige Kontrollen nützt auch eine Strafbarkeit nicht viel“, stellte Wiesehügel fest. „Wer davon ausgehen kann, dass er unentdeckt bleibt, macht mit seinen kriminellen Machenschaften weiter.“ Der IG BAU-Bundesvorsitzende forderte deshalb mehr Personal für die FKS. „Damit die Branchenmindestlöhne durchgesetzt werden, müssen in Deutschland mindestens 1000 weitere Kontrolleure eingestellt werden“, sagte er.



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