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Steuerberater fordern Steuervereinfachungen und Bürokratieabbau



Steuerberater und Steuerbürger wollen wie fals alle Politiker Steuervereinfachungen und Bürokratieabbau.
Doch dies kann nicht mit immer mehr §§ gelingen, sondern nur durch weniger §§ und Gesetze.
Dies spart Verwaltung und fördert die Wirtschaft.
Eine Steuervereinfachung wird als Steuererleichterung wahrgenommen.
Dabei können diese neutral sein und müssen kein Steuerminderaufkommen bedeuten.

Nachfolgend Beispiele:

Abschaffung Solidaritätszuschlag
18 Jahre SolZ sind genug.
Statt dessen Einbeziehung in den allgemeinen Tarif (5,5 % mehr)
Zwar ist der SolZ eine Bundessteuer und die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer eine Bundes- Landes und Gemeindesteuer, doch das ist dem Bürger egal und sicher läßt sich dies mit einer einfachen Berechnung ausgleichen.

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Der Wert Bürokratieabbau wird bei voraussichtlich 800 Mio Buchhungssätzen die entfallen auf ca. 1 Milliarde gerechnet.

Abgabenachweis
Alle Arbeitgeber stöhnen über die Meldungen an bis zu 240 Krankenkassen, Knappschaft, Berufsgenossenschaften und Finanzamt.
Wie wäre es mit einer Meldung an das Finanzamt?
Dort erfolgt die Verteilung in einer Summe.
Die Meldung erfolgt am 10. des Folgemonats. Nur eine Zahlung in der Firma.

Keine Abstimmung der Verrechnungskonten. Weniger Zahlungen, weniger Vollstreckungen, keine Einzugstellen bei den Krankenkassen. Weniger Schätzungen, Berichtigungen, usw.,. Auch ELENA kann entfallen. Es braucht nur noch eine Prüfung durch das Finanzamt.
Der bayr. Finanzminister Fahrenschon kommentierte diesen Vorschlag mit „nicht schlecht, was sagt da Euer Kempf (Prof. Kempf, DATEV-Vorstand) dazu?“
Nun er ist auch begeistert und jedes EDV-Programm hat eine leichte Umsetzung, da weit weniger (nur 1 !) Meldung.
Der Wert Bürokratieabbau wurde bei 3 Millionen Betrieben und 10 Meldung pro Betrieb mtl. weniger x Bearbeitungszeiten auf beiden Seiten ca. 30 € x 12 Monaten mit bis zu 10 Milliarden geschätzt.

Abschaffung Kindergeld durch Arbeitsagentur
Warum wird Kindergeld eigentlich durch die Arbeitsagentur und nicht durch das Finanzamt gezahlt? – Dort sind schon alle Daten vorhanden.
Warum reichen nicht 3 Angaben pro Kind statt 3 Seiten für das Kindergeld / Kinderfreibetrag (Name, Geburtdatum und Steuer-ID)?

Warum wird Gewerbesteuer erhoben und dann auf die Einkommensteuer angerechnet? = unlogisch. Warum werden bestimmte Betriebsausgaben der Bemessungsgrundlage Gewerbesteuer hinzugerechnet? = ungerecht.
Man kann die Gewerbesteuer abschaffen und die Kommunen eine sichere finanzielle Ausstattung an der Beteiligung Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer geben, wenn man will!

Diese und weitere Vorschläge wurden im Landesverband der Steuerberater in Bayern sowie beim MU Fachausschuss Steuern und Haushalt bei der Landesregierung Bayern vorgetragen.
Die Anwesenden zollen immer 100 % Zustimmung. Doch eine Umsetzung prallt an der Verwaltung ab.
Müssen wir uns wehren und auf die Straße gehen, damit Steuervereinfachungen möglich sind?

Quelle: openPR



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