Geld aus steuerlichen Entlastungen am besten fürs Alter anlegen
Ab 1. Januar 2010 werden viele Bürger ein höheres Nettoeinkommen haben. Grund dafür sind eine Reihe von steuerlichen Entlastungen – vor allem durch das Bürgerentlastungsgesetz, aber auch durch das Konjunkturpaket II. Diese neuen finanziellen Spielräume sollten für die zusätzliche Altersvorsorge genutzt werden.
Durch das Bürgerentlastungsgesetz können Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung stärker als bisher von der Steuer abgesetzt werden. Und wird der Höchstbetrag nicht voll ausgeschöpft, können weitere Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt werden. In jedem Fall soll aber sichergestellt werden, dass die für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung gezahlten Beiträge voll abziehbar sind.
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Weitere steuerliche Entlastungen entstehen durch die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 8.004 Euro. Planmäßig erhöht wird auch der steuerliche abzugsfähige Anteil der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Rürup-Rente. Er steigt jährlich um zwei Prozentpunkte und liegt 2010 damit bei insgesamt 70 Prozent.
So hat etwa eine allein erziehende Mutter eines Kindes, die gesetzlich krankenversichert ist, und jährlich 25.000 Euro brutto verdient, ab nächstem Jahr 279 Euro mehr in der Tasche.
Diese staatlichen Steuergeschenke sollten in die Altersvorsorge investiert werden, um im Alter den gewünschten Lebensstandard halten zu können. Ob Riester, Rürup oder betriebliche Altersvorsorge – die Möglichkeiten sind zahlreich.