Lebenslange Rente oder einmalige Auszahlung
Auch wenn sie nicht staatlich gefördert wird – die private Rentenversicherung kann sich durchaus lohnen. Als zusätzliche Altersvorsorge gewinnt sie immer mehr an Bedeutung. Doch wer sich dafür entscheidet, sollte die verschiedenen Varianten kennen.
Bei der privaten Rentenversicherung gibt es, wie bei der Riester-Rente, zwei Formen des Sparens: die klassische und die fondsgebundene Versicherung. In beide wird über einen festgelegten Zeitraum regelmäßig eingezahlt. Die klassische Form bietet eine garantierte Mindestverzinsung und damit eine garantierte Mindestsumme bei der Auszahlung. Der Zinssatz liegt zurzeit bei 2,25 Prozent. Für die etwas risikofreudigen Sparer lohnt sich eine fondsgebundenen Rentenversicherung. Hier werden die Beiträge zum Teil in Investmentfonds angelegt. So kann die zusätzliche monatliche Rente um einiges höher ausfallen, je nach Wertentwicklung.
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Aber nicht nur bei der Art des Sparens gibt es Unterschiede, auch bei der Auszahlung der Rente. Die häufigste Form ist die des Kapitalwahlrechts: Kurz vor Rentenbeginn kann der Sparer wählen, ob er sein gespartes Kapital komplett oder als lebenslange Rente ausgezahlt bekommen möchte. Die Initiative rät, vor Abschluss einer privaten Rentenversicherung darauf zu achten, dass ein Kapitalwahlrecht vereinbart wird. Bei Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht ist ausschließlich eine lebenslange Rentenzahlung möglich.