Staatliche Zulagen bei der Riester Rente nicht verschenken
Swiss Life Vorsorge-Know-how: Staatliche Zulagen nicht verschenken
München (ots) – Die Riester-Rente gilt als sichere Form der Altersvorsorge. Die Tatsache, dass sie staatlich gefördert wird, macht sie für viele Arbeitnehmer besonders attraktiv. Umso erstaunlicher, dass viele Riester-Sparer es versäumen, die Zulagen zu beantragen. Damit verschenken sie bares Geld. Wer sich die Förderung für die vergangenen Jahre sichern will, sollte jetzt handeln. Ende 2010 läuft die Frist ab, zu der die Zulagen für das Jahr 2008 beantragt werden können. Das Swiss Life Thema des Monats Dezember erklärt unter www.swisslife.de/foerderung , wie Riester-Sparer die Zuschüsse ideal ausschöpfen und gibt einen Ãœberblick über weitere Modelle zur staatlichen Förderung.
Grundsätzlich muss die Zulage zur Riester-Rente jedes Jahr beantragt werden. Es geht aber auch einfacher: Sparer können bei ihrem Versicherer einen Dauerzulagenantrag stellen. Die Förderung wird dann dem Riester-Vertrag automatisch gutgeschrieben. Um von der Riester-Förderung in vollem Umfang zu profitieren, sollte der Riester-Sparer jährlich prüfen, ob sich seine Daten geändert haben und dies dem Versicherer mitteilen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Nachwuchs das Licht der Welt erblickt oder sich das Einkommen geändert hat.
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Die zweite Komponente der Riester-Förderung ist neben den Zulagen der Sonderausgabenabzug. Voraussetzung hierbei ist, dass in der Steuererklärung in der Anlage „AV“ der Sonderausgabenabzug für den Riester-Vertrag beantragt wird. Dennoch müssen Riester-Versicherte auf jeden Fall die Zulagen beantragen, wenn sie ihre Steuererklärung einreichen. Ist der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher als der zustehende Betrag auf die Riester-Zulagen, so erstattet das Finanzamt die Differenz.