Pauschaler geht es kaum
Neue OZ: Kommentar zu Soziales Hartz IV
Osnabrück (ots) – Pauschaler geht es kaum – Nur zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zu Hartz IV keine höheren Sätze verlangt. Was Karlsruhe forderte, war namentlich für Kinder eine transparente und auf Fakten gestützte Ermittlung des Bedarfs. Um die Summe ging es also allenfalls sekundär, schon gar nicht um die für Erwachsene, sondern lediglich um den Weg zu ihr.
Was derzeit in Berlin mit der Verhandlungs-Arbeitsgruppe geschieht, widerspricht dem Wunsch der Richter damit diametral. Schlicht nach so viel wie möglich zu rufen ist eben keine präzise und bedarfsgerechte Ermittlung zu deckender Minimalkosten. Im Gegenteil: Pauschaler lässt sich ein Bedarf kaum definieren, als Berechnungen grundsätzlich aufzurunden oder eine gewünschte Summe von dem abzuleiten, was Erwerbstätigen zur Verfügung steht.
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Eine beachtliche Missachtung des Urteils – und damit immerhin der höchsten Richter – liegt auch darin, die Neuregelung an Bedingungen zu knüpfen. Dies geschieht mit der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung des Bildungspakets sowie dem Mindestlohn. Letzterer kann eine wichtige Rolle spielen im Zusammenspiel mit Hartz IV. Nur hat er nichts zu tun mit der exakten Bemessung dessen, was ein Mensch in Deutschland als Existenzminimum benötigt. Die Opposition überzieht deshalb, wenn sie ihre Position im Bundesrat dazu nutzt, quasi Tarifverhandlungen für Erwerbslose zu führen. Das ist des Guten zu viel.