Stufenweise Anhebung des Pensionsalters niedersächsischer Beamten von 65 auf 67 Jahre
Die von der niedersächsischen Landesregierung befürwortete stufenweise Anhebung des Pensionsalters ihrer Beamten von 65 auf 67 Jahre wird vom Bund der Steuerzahler ausdrücklich unterstützt. Damit werde ein wichtiger Schritt zur Dämpfung der drohenden Kostenexplosion bei Beamtenpensionen getan.
Allerdings mahnt der Bund der Steuerzahler zusätzliche Reformschritte an. Wie ein Gutachten des Verbands aus 2010 zur Beamtenversorgung in Niedersachsen zeige, werde die Anhebung des Pensionsalters alleine nicht ausreichen, um gegen die demographisch bedingte Kostenlawine gewappnet zu sein. Vielmehr sei es unerlässlich, dass weitere Reformschritte aus der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Neben der Pension mit 67 Jahren seien dies die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors in die Pensionsberechnung und der Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten.
.
Durch den Nachhaltigkeitsfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung werde das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlern berücksichtigt. Damit werde das Nettorentenniveau abgesenkt, wenn etwa die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zurückgehe, oder die Anzahl der Rentner schneller wachse als die der Arbeitnehmer. Für die Beamtenversorgung schlägt der Bund der Steuerzahler einen systemkonformen Nachhaltigkeitsfaktor vor, der die Entwicklung des Verhältnisses aus Pensionären und Einkommensteuerzahlern berücksichtigt. Auf diese Weise würde sich das Versorgungsniveau der Beamten von zurzeit 71,75 Prozent der früheren Amtsbezüge langfristig auf etwa 61 Prozent verringern. Dies führe zu einer deutlichen Entlastung bei den Versorgungsausgaben des Landes.
Ebenso könnte nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler mit dem Wegfall der Berücksichtigung von Ausbildungszeiten eine wichtige Entlastungswirkung bei den Pensionsausgaben erreicht werden. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung, werden Studienzeiten der niedersächsischen Beamten wie drei Dienstjahre für deren Pensionen berücksichtigt. Eine Gleichstellung von Landesbeamten und Arbeitnehmern bei der Nichtberücksichtigung von Ausbildungszeiten sei auch aus Gründen der Fairness geboten. Den Beamten werde dadurch nicht mehr abverlangt als den heutigen und künftigen Rentnern.