Zoll stellt in jedem dritten Unternehmen Unregelmäßigkeiten fest
Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Gebäudereinigungsbranche
Zoll stellt in jedem dritten Unternehmen Unregelmäßigkeiten fest
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte in der 48. Kalenderwoche 2010 bundesweit in der Gebäudereinigungs-branche. Bei der Prüfmaßnahme setzte der Zoll rund 1.500 Beschäftigte ein, die 11.720 Personen von 2.051 Unternehmen überprüften. In jedem dritten Unternehmen stellte der Zoll Unregelmäßigkeiten fest.
Konkret ergaben sich bei den Arbeitgebern 686, bei Arbeitnehmern 894 Hinweise auf Rechtsverstöße. Bei 269 Arbeitgebern bestehen Anhaltspunkte, dass der gesetzliche Mindestlohn [Glossar] nicht gezahlt wurde. Es liegen 340 Hinweise auf Leistungsbetrug und 22 Hinweise auf Scheinselbständigkeit vor. Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf die Meldepflicht zur Sozialversicherung [Glossar] ergaben sich in 336 Fällen.
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Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wurden an Ort und Stelle 304 Bußgeld- und 23 Strafverfahren gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeleitet. 9 Personen wurden im Rahmen der Schwerpunktprüfung vorläufig festgenommen. Sie stehen im Verdacht sich illegal in Deutschland aufzuhalten. Die Auswertung der eingesehenen Unterlagen und Angaben der Arbeitnehmer dauert noch an.