Doppelbesteuerungsabkommen Österreich und Deutschland
Österreich und Deutschland unterzeichnen Revisionsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zur Umsetzung des OECD-Standards für Transparenz und effektiven Informationsaustausch
Am 29. Dezember 2010 wurde in Berlin ein Revisionsprotokoll zum deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet.
Gegenstand ist die Umsetzung des OECD-Standards für Transparenz und effektiven Informationsaustausch in Steuersachen durch Anpassung der Informationsaustauschklausel des DBA an Artikel 26 des aktuellen OECD-Musterabkommens für Doppelbesteuerungsabkommen. Danach sind auf Ersuchen die Informationen zu übermitteln, die für die Besteuerung im ersuchenden Staat voraussichtlich erheblich sind.
.
Dies bedeutet, dass Österreich nach dem Inkrafttreten des Revisionsprotokolls auf deutsche Ersuchen steuererhebliche Bankinformationen übermitteln wird, ohne dass die bisher von der österreichischen Rechtsprechung geforderte Voraussetzung der förmlichen Einleitung eines Strafverfahrens in Deutschland erfüllt sein muss. Die konkreten Anforderungen an ein Auskunftsersuchen werden in einer Protokollklausel präzisiert, die ergänzend auf die Kommentare der OECD zum OECD-Muster für DBA und zum OECD-Muster für Steuerinformationsaustauschabkommen verweist.
Nach seinem Inkrafttreten wird der erweiterte Informationsaustausch zu Bankinformationen für Steuerjahre bzw. Veranlagungszeiträume anzuwenden sein, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.