Programme für private Bauherren
Am 1. Juli legt die KfW-Bank geänderte Programme für private Bauherren auf. „Der Verband Privater Bauherren (VPB) begrüßt die geänderten Programme. Sie sind nach der Streichung der BAFA-Fördermittel für den Einbau regenerativer Energien zurzeit die einzige Möglichkeit für Bauherren, staatliche Hilfen zu bekommen um die ehrgeizigen Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen“, erklärt VPB-Vorsitzender Thomas Penningh. „Was viele nicht wissen: Bei einigen Programmen gibt es inzwischen Zuschüsse für die Baubegleitung durch einen Sachverständigen, in anderen ist die unabhängige Baubegleitung sogar vorgeschrieben.“
Mit dem Stichtag 1. Juli 2010 aktualisiert die KfW die Angebote für Bauherren und Sanierer. Neu hinzu kommen in den Programmen „Energieeffizient Bauen“ die neuen Förderstufen „KfW-Effizienzhaus 70“, „KfW-Effizienzhaus 55“ und „KfW-Effizienzhaus 40“ und im Bereich „Energieeffizient Sanieren“ die Förderstufen „KfW-Effizienzhaus 70“ und „KfW-Effizienzhaus 55“. Das bisherige KfW-Effizienzhaus 130 entfällt; sein Standard ist inzwischen technisch überholt. „Die „KfW-Effizienzhäuser 85“, „100“ und „115“ bleiben bestehen“, erläutert Bausachverständiger Penningh, „sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung.“ Grundsätzlich gilt: Je niedriger die Ziffer des Programms, umso höher die Energieeffizienz.
.
Gefördert werden Bauherren und Sanierer durch zinsvergünstigte Darlehen. Je besser der energetische Standard ist, umso höher fällt auch die Förderung aus, die teilweise in Form eines Tilgungszuschuss gewährt wird. Dabei gibt es etwa für ein „KfW-Effizienzhaus 55“ bis zu 12,5 Prozent Tilgungszuschuss, ein Bonus, den der Bauherr nicht zurückzahlen muss.
Der Tilgungszuschuss wird dem Bauherrn gutgeschrieben, sobald sein Sachverständiger und seine Hausbank bestätigen: Bei Sanierung oder Neubau wurden die Förderrichtlinien eingehalten. Wer staatliche Mittel beantragen möchte, der muss daran denken: Erst müssen die Anträge gestellt, dann darf erst mit dem Bau begonnen werden.
„Vor allem bei den anspruchsvollen Standards der Effizienzhäuser 40 und 55 ist die Baubegleitung Vorschrift“, erläutert VPB-Vorsitzender Penningh. „Nur so kann die Qualität garantiert werden.“ Wie die Baubegleitung funktioniert, das hat der VPB in seinem Ratgeber „Baubegleitung – Bauen und Sanieren mit Fachverstand“ zusammengestellt. Er kann kostenlos von der VPB-Website (www.vpb.de) heruntergeladen werden. Sie finden ihn in der Rubrik Service unter dem Menüpunkt „Kostenlose Angebote“.
In der aktuellen Spardebatte stehen auch staatliche Investitionen wie das CO2-Gebäueprogramm der KfW auf dem Prüfstand. Der VPB warnt hier vor voreiligen Einschnitten, denn Marktanreizprogramme dienen nicht in erster Linie der Förderung einzelner Hausbesitzer, sondern sind Investitionen in sichere Arbeitsplätze und moderne Zukunftstechnologien. Ein Euro an Förderung im CO2-Gebäudeprogramm zieht fast neun Euro an privaten Investitionen nach sich. Der Bund generiert aus diesen Programmen Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Sozialabgaben und fördert den Klimaschutz.
Kurze Ãœbersicht
In den folgenden KfW-Programmen sind Sachverständigenleistungen erforderlich.
Im Programm 153 wird der Sachverständige benötigt für:
Antragstellung
KfW Effhs 40, KfW Effhs 55 / Passivhaus, Kfw Effhs 70:
Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen
KfW Effhs 40, KfW Effhs 55 / Passivhaus:
Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen sind später verbindlich nachzuweisen.
Verwendungsnachweis
KfW Effhs 40, KfW Effhs 55 / Passivhaus, Kfw Effhs 70:
Die Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen ist durch einen Sachverständigen mit zu unterzeichnen.
Im Programm 151 wird der Sachverständige benötigt für:
Antragstellung
KfW Effhs 55, KfW Effhs 70, KfW Effhs 85, KfW Effhs 100, KfW Effhs 115:
Die Maßnahmen sowie das angestrebte energetische Niveau sind mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen.
KfW Effhs 55:
Es sind Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen später verbindlich nachzuweisen.
Verwendungsnachweis
KfW Effhs 55, KfW Effhs 70, KfW Effhs 85, KfW Effhs 100, KfW Effhs 115:
Ein Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das Erreichen des angestrebten KfW-Effizienzhaus Niveaus sowie die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch den Sachverständigen nachgewiesen wird.
KfW Effhs 55, KfW Effhs 70, KfW Effhs 85, KfW Effhs 100, KfW Effhs 115:
Die Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Sanierungsmaßnahmen ist durch einen Sachverständigen mit zu unterzeichnen.
Im Programm 430 wird der Sachverständige benötigt für:
Antragstellung
Wie bei Programm 151
Verwendungsnachweis
Wie bei Programm 151. Es gibt aber keinen weiteren Zuschuss für den Nachweis des Erreichens des Effizienzhausniveaus.
Im Programm 431 sind Sachverständigenleistungen förderfähig,
wenn Maßnahmen vorliegen, die nach den Programmen 151, 152, 430 gefördert werden. Diese Maßnahmen müssen durch einen externen Sachverständigen begleitet werden.
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Sachverständigenkosten, maximal 2.000 Euro. Ãœbersteigen die Sachverständigenkosten 4.000 Euro, können die überschießenden Kosten gegebenenfalls durch die Programme 151, 152, 430 gefördert werden.
In den Programmen 152, 155 und 455 empfiehlt die KfW die Hinzuziehung von sachverständigen Baubegleitern, fördert sie aber nicht.
*** Lesen Sie mehr zum Thema auf der neuen „Baupraxis-Seite Neubau“.
.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
Pressekontakt: PPR, Alte Bergstraße 27, 64342 Seeheim-Jugenheim, Telefon 06257 507990, Fax: 06257 507994, E-Mail: presse@vpb.de