Zuschüsse der KfW-Bank zum barrierearmen Bauen und Sanieren
„Wir begrüßen die neuen Zuschüsse der KfW-Bank zum barrierearmen Bauen und Sanieren“, freut sich Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Seit 2003, dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen, gehört die bautechnische Beratung beim barrierefreien Bauen und Sanieren zum Tagesgeschäft unseres Beraternetzwerkes.“ Der VPB hat dazu den Bauherren-Leitfaden „Vorbauen und umbauen: barrierearm und altersgerecht“ herausgegeben.
Seit dem 1. Mai ergänzt nun die KfW-Bankengruppe das bestehende Förderangebot „Altersgerecht Umbauen“ durch neue Zuschüsse. Im „Programm 455“ fördert die KfW Besitzer und Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen, die Barrieren im privaten Wohnbereich beseitigen möchten und dies aus eigener Tasche finanzieren. Wer mindestens 6.000 Euro investiert, der kann einen Zuschuss in Höhe von fünf Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. Maximal zahlt die KfW 2.500 Euro pro Wohneinheit.
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Die Förderung können alle beantragen, gleich ob Wohnungs- oder Hauseigentümer, Mieter oder Vermieter. Vorausgesetzt, sie investieren das Geld in den barrierearmen Umbau einer Wohnimmobilie. Gewerbeimmobilien, Ferien- und Wochenenddomizile werden nicht bezuschusst. Die KfW zahlt auch keine Mittel, wenn die Arbeiten bereits begonnen wurden.
„Wer in Eigenregie umbauen möchte, der bekommt keine Zuschüsse“, erläutert Thomas Penningh, „denn barrierearmes Umbauen ist kein Fall für Heimwerker, sondern für Fachleute. Beim Erweitern von Türen, dem Umsetzen von Wänden, dem Einbau von Treppen und Aufzügen geht es nicht ohne Planung und gewissenhafte Baukontrolle“, erklärt der Architekt. „Die KfW koppelt ihre Zuschüsse deshalb an die Einhaltung technischer Mindestanforderungen. Die Baumaßnahmen müssen von Fachfirmen ausgeführt werden. Dafür sind die Kosten für Architekten und Sachverständige ebenfalls förderfähig. Es lohnt sich also, sich gut beraten zu lassen.“
Ãœbrigens: Zum 1. Juli erweitert die KfW die Förderung altersgerechter Immobilien um einen weiteren Baustein. Dann kann auch der Kauf von frisch altersgerecht sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen bezuschusst werden.
Weiterhin gültig bleiben alle Förderprogramme zum altersgerechten Umbau, die auf Darlehen basieren, die KfW-Programme 141 und 155. Der VPB stellt die einzelnen Bausteine, die die KfW bezuschusst, in seinem Leitfaden „Vorbauen und umbauen: barrierearm und altersgerecht“ vor. Die 38-seitige Broschüre mit Zeichnungen und Checklisten zu allen Räumen kann im VPB-Online-Shop in der Rubrik „Services“ unter www.vpb.de bestellt werden. Sie kostet fünf Euro zzgl. Porto.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
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