Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung nutzen und ausbauen
Stillstand bei der Bekämpfung von Steuerkriminalität verhindern
Zu dem von der SPD-Bundestagsfraktion beschlossenen Antrag „Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung nutzen und ausbauen“ erklären die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl sowie der zuständige Berichterstatter Martin Gerster:
Im Kampf gegen Steuerkriminalität können wir uns keinen Stillstand erlauben. Unter Regierungsbeteiligung der SPD haben wir auf diesem Gebiet viel erreicht, was kurz zuvor noch unmöglich schien. Leider lässt die Regierung Merkel die notwendige Entschlossenheit vermissen, unsere Anstrengungen auf internationaler und nationaler Ebene fortzuführen.
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Schlimmer noch: Im Rahmen der laufenden deutsch-schweizerischen Verhandlungen über eine Amnestieregelung für sogenannte „Altfälle“ droht ein gravierender Rückschritt. Ausgerechnet jene Steuerpflichtigen könnten mit Straffreiheit und Anonymität belohnt werden, die sich dem Angebot zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit durch eine Selbstanzeige bisher beharrlich verweigerten. Ein solcher Ablasshandel wäre in der Sache verfehlt und ein verheerendes Signal für Deutschlands künftige Bemühungen um Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit im In- und Ausland.
Für die SPD ist klar: Steuerhinterziehung muss konsequent als Straftat geahndet werden. Im Interesse des Gemeinwesens und der ehrlichen Steuerzahler steht der Staat in der Pflicht, Steuerkriminalität wirksam zu bekämpfen. Dies verlangt einerseits die Förderung einer besseren internationalen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten, andererseits gezielte nationale Anstrengungen, für deren Erfolg letztlich Bundesfinanzminister Schäuble die Verantwortung trägt.
Ein Negativbeispiel war die quälende Diskussion über den Ankauf von Datenträgern mit Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher im vergangenen Jahr. Während einige Bundesländer solche Daten nach sorgfältiger Prüfung ihrer Werthaltigkeit kauften, musste sich Baden-Württemberg vom Bundesverfassungsgericht erklären lassen, dass die von FDP-Justizminister Goll hiergegen angeführten rechtlichen Bedenken fadenscheinig waren. Ein national einheitliches Vorgehen in solchen Fällen ist künftig zwingend, weshalb wir die Einrichtung einer Steuerfahndungsstelle auf Bundesebene fordern. Unabdingbar ist es außerdem, dass die Länder die personell über Jahre ausgedünnten Steuerverwaltungen wieder angemessen ausstatten. Dies gilt insbesondere für die Betriebsprüfung, die Bußgeld- und Strafsachenstellen, aber auch die Staatsanwaltschaften. Denn ein gerechtes Steuersystem lebt vom gleichmäßigen Steuervollzug ebenso wie von der lückenlosen Verfolgung und Ahndung krimineller Steuerhinterziehung.