Straffreiheit bei Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung
Wie ernst ist es der Koalition mit der Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige?
Zu der heute vom Bundesrat beschlossenen Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes erklärt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:
Nach dem Willen der Länder soll Straffreiheit bei Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung künftig nur eintreten, wenn der Steuerpflichtige über die Nachentrichtung der Steuern hinaus einen pauschalen Zuschlag von fünf Prozent auf den Hinterziehungsbetrag zahlt.
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Mit seinem heutigen Beschluss wiederholt der Bundesrat seine Forderung von Juni 2010 und widerspricht der Bundesregierung sowie der FDP, die diesen Zuschlag aus rechtlichen Gründen ablehnen.
Noch zu Wochenbeginn betonte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, man könne den Wunsch der Union nach einem verfassungswidrigen Gesetz nicht erfüllen. Sein Gegenpart von der CDU/CSU beharrt dagegen auf dem populären Strafzins, auch wenn dieser offiziell nicht mehr so heißen darf. Die Union hofft, dass die Sachverständigen in der Anhörung des Finanzausschusses am 21. Februar 2011 einvernehmlich die rechtliche Unbedenklichkeit des Pauschalzuschlags bestätigen werden. Dies ist eine Illusion. Daher darf man gespannt sein, welcher Koalitionär letztlich einen Rückzieher machen muss.
Mit dem heutigen Bundesratsbeschluss kritisieren die Landesjustizminister aber auch einen Widerspruch innerhalb des vorgelegten Gesetzentwurfs. Der Wortlaut der Neuregelung stelle auf die einzelne Steuerhinterziehung – als selbständige Tat – ab und verlange für die Straffreiheit nur eine hierauf begrenzte Selbstanzeige. Die Gesetzesbegründung fordere dagegen die Aufdeckung aller noch nicht verjährten Hinterziehungstaten des Steuerpflichtigen. Der Gesetzgeber müsse klarstellen, dass diese weite Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige erkennbar nicht beabsichtigt sei.
In Gegensatz zu der vom Bundesrat unterstellten Intention haben die Regierungsfraktionen bei Vorlage ihrer Gesetzesinitiative im Dezember 2010 jedoch unmissverständlich erklärt, dass künftig nur straffrei werde, wer vollständig in die Steuerehrlichkeit zurückkehre. Dies erfordere die Selbstanzeige hinsichtlich aller hinterzogenen Steuern.
CDU/CSU und FDP müssen jetzt Farbe bekennen: War diese Ankündigung ernst gemeint?