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Ärger mit den Lohnsteuerbescheinigungen 2010 – BdSt fragt beim Bundesfinanzministerium nach



Bei Arbeitnehmern, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, wurde auf der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2010 meist nur der Beitrag, den der Mitarbeiter zur Krankenversicherung zahlt (Arbeitnehmerbeitrag), bescheinigt. Erst im Januar 2011 hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) klargestellt, dass auch die Arbeitgeberzuschüsse auszuweisen sind.

Der fehlende Ausweis der Arbeitgeberzuschüsse kann im Ergebnis dazu führen, dass die Krankenkassenbeiträge steuerlich nicht in voller Höhe berücksichtigt werden.

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Wer auf Basis einer solchen Lohnsteuerbescheinigung seine Steuererklärung anfertigt, kann leicht ein paar hundert Euro verlieren. Das BMF fordert die Unternehmen daher auf, für betroffenen Mitarbeiter eine neue Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Dies geht jedoch erst aus einem im Februar 2011 veröffentlichen Schreiben hervor. Reichlich spät, da die meisten Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2010 bereits an ihre Mitarbeiter ausgehändigt haben. Zudem ist die Neuausstellung der Bescheinigungen in der Regel mit einem hohen Zeit und Kostenaufwand für die Unternehmer verbunden. Daher ist fraglich, ob alle Unternehmen eine neue Bescheinigung für die betroffenen Mitarbeiter ausstellen werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat nachgehakt und sich mit einer Eingabe an das BMF gewandt. Wir wollten wissen, wie sich Steuerzahler verhalten sollen, die keine geänderte Lohnsteuerbescheinigung von ihrem Arbeitgeber erhalten und welche Kosten insgesamt für die Unternehmer zu erwarten sind, die eine neue Bescheinigung ausstellen.

Steuerzahler, die bereits eine Steuererklärung angefertigt haben, sollten auf jeden Fall genau prüfen, ob die Beiträge zu freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung steuerlich korrekt berücksichtigt wurden.



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