Staatsanwälte prüfen Spenden von Gauselmann
Bielefeld (ots) – Der Automatenkonzern Gauselmann könnte mit seinem Spendensystem gegen Vorschriften des Parteiengesetzes verstoßen haben.
Dies berichtet die in Bielefeld erscheinende Neue Westfälische (Dienstagsausgabe).
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Die Bielefelder Staatsanwaltschaft habe deshalb den Fall „zur eigenständigen Prüfung“ an die zuständige Staatsanwaltschaft in Berlin geschickt, sagte der Bielefelder Oberstaatsanwalt Klaus Pollmann dem Blatt. Seniorchef Paul Gauselmann (76) hatte seine Manager zu Spenden an Parteien angehalten. Möglicherweise könnte durch das System bewirkt worden sein, dass Angaben in den Rechenschaftsberichten der Parteien unrichtig waren oder die Herkunft der Spenden verschleiert wurde.
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