Besteuerung von Kernbrennelementen
Minister Voigtsberger: „Bund muss rasch steuerliche Mindereinnahmen durch Kernbrennstoffsteuer ausgleichen“
Die seit Anfang 2011 in Kraft getretene Besteuerung von Kernbrennelementen beschert NRW Steuermindereinnahmen in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr. Das betonte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger heute in Düsseldorf.
„Wir fordern vom Bund einen raschen Ausgleich für diese Mindereinnahmen. NRW steht für eine nachhaltige Energiepolitik ohne Kernkraft. Es kann nicht angehen, dass wir vom Atomkurs der Bundesregierung auch noch steuerlich benachteiligt werden“, sagte der Minister.
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Eine vom Bundesrat beschlossene gemeinsame Arbeitsgruppe aus Bundesregierung und Länderfinanzministern soll die Auswirkungen der Kernbrennstoffsteuer auf die Länderfinanzen bis Mitte 2012 evaluieren und einen finanziellen Ausgleich prüfen. „Das dauert uns zu lange und ist uns auch zu vage. Die steuerlichen Mindereinnahmen beim Land und den Kommunen fallen jetzt schon an und belasten die Haushalte. Wir brauchen einen schnelleren Ausgleich“, forderte Voigtsberger.
In Nordrhein-Westfalen sind Land und Kommunen als Standorte von Energieunternehmen von der Kernbrennstoffsteuer betroffen. Die Energieversorger können die Steuerzahlungen für Kernbrennelemente als Betriebsausgaben von der Körperschaft- und Gewerbesteuer absetzen.
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