Bereinigung der Mehrwertsteuerermäßigungen
Wirtschafstrat der CDU e.V. : „Mit Bereinigung der Mehrwertsteuerermäßigungen wichtigen Beitrag zu Steuervereinfachung und Bürokratieabbau leisten!“
Berlin (ots) – Anlässlich der heutigen Konstituierung der Regierungskommission zur Ãœberarbeitung der ermäßigten Umsatzsteuersätze erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V., Wolfgang Steiger:
„Mit Bereinigung der Mehrwertsteuerermäßigungen wichtigen Beitrag zu Steuervereinfachung und Bürokratieabbau leisten!“
Steiger: „Der Wirtschaftsrat erwartet von der Regierungskommission mutige Schritte zu der dringend erforderlichen Korrektur der Mehrwertsteuerermäßigungen. Damit würde in erster Linie ein wichtiger Beitrag zur Vereinfachung des Steuerrechts und zur Reduzierung der Steuerbürokratie für Unternehmen und Finanzverwaltung erreicht. Selbst die Chance für eine kleine Lösung unter Beibehalt der Steuerermäßigungen für Grundnahrungsmittel sollte nicht leichtfertig vergeben werden. Der Wirtschaftsrat unterstützt den finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Klaus-Peter Flosbach, die zusätzlich entstehenden Einnahmen aus der Korrektur der Halbsätze bei der Mehrwertsteuer in Form einer Abflachung des Mittelstandsbauches direkt an die Bezieher mittlerer Einkommen zurückzugeben und damit auch die mittelständischen Unternehmen zu entlasten. Genau diesen Vorschlag hatte der Wirtschaftsrat bereits Mitte des letzten Jahres gemacht.“
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Steiger weiter: „Bei allem Verständnis, dass eine Prüfung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auch sozialpolitische Belange nicht aus den Augen verlieren darf, haben sich doch auch im Bereich der Nahrungsmittel inzwischen erhebliche Widersprüchlichkeiten entwickelt. Heute kommen längst nicht mehr alle Ermäßigungen in diesem Bereich nur Bedürftigen zugute. Deshalb sollte man auch die Ermäßigung für die Nahrungsmittel nicht generell von der Prüfung ausschließen. In verschiedenen Gutachten ist zudem die Berechtigung der Steuerermäßigungen für andere Bereiche als Grundnahrungsmittel abermals widerlegt worden. Zahlreiche Ermäßigungstatbestände sind einfach nicht mehr zeitgemäß, inzwischen sachlich nicht mehr begründbar oder verstoßen sogar gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Zudem begünstigen einige Regelungen Steuermissbrauch zu Lasten der Endverbraucher. Es ist daher auch ein Gebot der Fairness, das Chaos bei den Mehrwertsteuerermäßigungen endlich zu bereinigen.
Wenngleich eine Anpassung sämtlicher Mehrwertsteuerermäßigungen derzeit politisch nicht mehrheitsfähig erscheint, so sollte zumindest die Chance für eine Korrektur der meisten Ermäßigungstatbestände entschlossen genutzt werden. Der Wirtschaftsrat sieht – unabhängig von der günstigen konjunkturellen Entwicklung – bereits jetzt ein Einsparpotenzial von mindestens vier Milliarden Euro, das umgehend an die Steuerzahler zurückfließen sollte. Im gleichen Atemzug würden die Unternehmen von teils erheblichen Steuerbefolgungskosten befreit, zudem könnten parallel auch Steuerverwaltung und Finanzgerichte nachhaltig entlastet werden.
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