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Bestätigung des Alibi-Charakters der schwarz-gelben Bankenabgabe



Zu der heute von der Bundesregierung beschlossenen Restrukturierungsfonds-Verordnung erklären der zuständige Berichterstatter Manfred Zöllmer und die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:
Die heute von der Bundesregierung beschlossene Restrukturierungsfonds-Verordnung bestätigt den Alibi-Charakter der schwarz-gelben Bankenabgabe.


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Das nach den Regelungen der Verordnung zu erwartende Aufkommen der Bankenabgabe ist viel zu gering, um den Finanzbedarf bei der Restrukturierung systemrelevanter Banken decken zu können. Mit durchschnittlichen Einnahmen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr kann die Zielgröße des Restrukturierungsfonds von 70 Milliarden Euro erst in ferner Zukunft erreicht werden. Bis dahin muss weiterhin die öffentliche Hand und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Kosten einer Bankenrettung einstehen.

Die Bankenabgabe ist aber nicht nur zu gering, sie schont auch noch große Banken mit ihren risikoreicheren Geschäftsmodellen. Dies liegt zum einen an der Bemessungsgrundlage, die zum ganz überwiegenden Teil an die Passivseite der Bilanz und damit an den Verbindlichkeiten der Bank anknüpft. Eine risikoorientierte Bankenabgabe, die eine stabile und langfristig orientierte Geschäftspolitik begünstigt, muss aber auch den Risikogehalt der Forderungen einer Bank angemessen berücksichtigen. Um dies zu erreichen, müssen die risikobehafteten außerbilanziellen Termingeschäfte einer Bank stärker als bisher vorgesehen belastet werden.

Große Banken werden außerdem durch die in der Verordnung enthaltene Zumutbarkeitsgrenze bevorteilt, die die Höhe der Bankenabgabe auf maximal 15 Prozent des Jahresüberschusses deckelt. Nach Expertenschätzungen hätte die Deutsche Bank ohne diese Zumutbarkeitsgrenze im Jahr 2009 einen um einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag höhere Bankenabgabe entrichten müssen. Um eine adäquate Belastung der international verflochtenen Großbanken mit ihren risikoreicheren Geschäftsmodellen zu erreichen, muss deshalb die Zumutbarkeitsgrenze gestrichen werden. Die nunmehr in der Verordnung vorgesehene Nachzahlung der aufgrund der Zumutbarkeitsgrenze nicht erhobenen Bankenabgabe reicht bei weitem nicht aus, um eine angemessene Belastungsverteilung zu gewährleisten.

Die Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker der SPD werden sich in der anstehenden Beratung der Verordnung im Bundestag für eine stärkere Risikoorientierung der Bankenabgabe einsetzen. Für uns Sozialdemokraten bleibt die Finanztransaktionsssteuer weiterhin das zentrale Instrument, um die Verursacher der Krise an den Krisenkosten zu beteiligen.

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