Unterschiede: gesetzliche Erwerbsminderungsrente / die private Erwerbsunfähigkeitsrente
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und die private Erwerbsunfähigkeitsrente unterscheiden sich trotz ihrer begrifflichen Nähe doch kräftig, meint Holger Nauß von der Honawu Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Pressesprecher des Maklerverbundes CHARTA Börse für Versicherungen AG, in Wuppertal.
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Denn wer vor dem 63. Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente beantragt, muss sich auf einen Rentenkürzung von bis zu 10,8 Prozent gefasst machen. Diese gesetzliche Änderung zum 1. Januar 2001 ist auch nicht verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht am 11. Januar 2011 (Az.: 1 BvR 3588/08 und. 1 BvR 555/09) entschieden hat. Für die Rentenhöhe einer privaten Erwerbsunfähigkeitsrente spielt das Alter bei Erstbezug dagegen grundsätzlich keine Rolle. Das gilt auch für Berufsunfähigkeitsrenten, die es seit Jahren nur noch bei Lebensversicherern gibt.
Quelle: openPR
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