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Minijobrente hilft die Versorgungslücke im Alter zu schließen



Mittlerweile arbeiten über sieben Millionen Deutsche als Minijobber, das sind rund 1,6 Millionen mehr als 2003 – so die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Hintergrund: 2003 reformierte die damalige rot-grüne Bundesregierung das bis dahin geltende, restriktivere Recht. Insgesamt fünf Millionen Menschen arbeiten sogar inzwischen ausschließlich als Minijobber. Gleichzeitig stieg auch die Zahl derjenigen, die einem Minijob als Zweitjob nachgehen, deutlich an: Ihre Zahl hat seit 2003 um mehr als eine Million zugenommen.


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Für den Arbeitgeber sind sie eine kostengünstige und flexible Lösung, um schnell an Arbeitskräfte zu kommen. Der Vorteil für den Arbeitnehmer: er arbeitet brutto für netto, während der Arbeitgeber pauschal 30 Prozent an die Sozialversicherung und das Finanzamt abführt. Nur mit der Altersversorgung der Minijobber sieht es nicht so gut aus, denn bei 400 Euro Gehalt wird kaum etwas in die Rentenkasse eingezahlt. Der sichere Weg in die Altersarmut ist so vorprogrammiert – doch es gibt einen Ausweg: Die minijobrente.

Mehrarbeit für betriebliche Altersversorgung
Markus Jaskola, Account Manager der Gothaer: „In Kooperation mit dem Partner minijobrente bietet die Gothaer eine Lösung zur Schließung dieser Versorgungslücke an: Der Arbeitgeber gewährt dem Minijobber eine betriebliche Altersversorgung, die in die minijobrente eingezahlt wird. Im Gegenzug arbeitet der Minijobber einige Stunden mehr, ohne seinen Status als geringfügig Beschäftigter zu verlieren. Statt einer Lohnerhöhung, bekommt er quasi eine Rentenerhöhung.“

Informationen zur minijobrente, insbesondere ein kurzes erläuterndes Video finden Sie auf der Homepage der Gothaer unter folgendem Link: tinyurl.com/5t7tarv

Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren
Die Rechnung geht für den Arbeitnehmer auf. Für 10 Stunden Mehrarbeit im Monat zahlt der Arbeitgeber 100 Euro in die Minijobrente ein. Nach 20 Arbeitsjahren entsteht zu den 63,80 Euro aus der gesetzlichen Rente ein zusätzlicher Anspruch aus der minijobrente. Bei einer unterstellten Wertentwicklung von 6 Prozent sind das rund 189 Euro – eine Steigerung der monatlichen Rente um fast 300 Prozent.

Auch für den Arbeitgeber lohnt sich die minijobrente, denn er kann zusätzliche 10 Stunden pro Monat von der Arbeitskraft seines Minijobbers profitieren. Dabei fallen keine Pauschalabgaben auf die Beiträge zur minijobrente an. Und: die Beiträge sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar.

( openPR )

Ihr Ansprechpartner: Thomas Moll
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