Kontrollen und Mindestlohn
Berlin (ots) – Mit dem Ablauf der beschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den acht osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) ab dem 1. Mai 2011 ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei wählen. Der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft warnt vor unzureichenden Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die für die Einhaltung der Mindestlöhne unverzichtbar seien. Nach Angaben der Bundesregierung wurden im Jahr 2010 allein in der Baubranche bei jeder fünften Kontrolle Verstöße gegen die Mindestlohn-Regelungen festgestellt.
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BDZ-Chef Klaus H. Leprich teilt die Auffassung von Arbeitsmarktexperten und des DGB, dass mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit zwar auch eine Zuwanderung von Facharbeitskräften, zugleich aber eine Niedriglohnspirale zu befürchten sei, die deutsche Unternehmen und Arbeitskräfte massiv unter Druck setzen werde. Das dramatische Lohngefälle von teilweise mehr als 50 Prozent erfordert deshalb nach seiner Ãœberzeugung das Eingreifen der Bundesregierung an mehreren Fronten.
Einerseits werde der tarifabhängige deutsche Arbeitsmarkt ohne einen flächendeckenden, allgemein verbindlichen Mindestlohn und zusätzliche branchenspezifische Mindestlöhne nicht mehr konkurrenzfähig sein, denn Dumpinglöhnen seien Tür und Tor geöffnet. Andererseits müsse die Bundesregierung endlich dafür sorgen, dass die Zahlung der Branchenmindestlöhne bei derzeit bereits über 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch tatsächlich eingehalten werde. Das gelte insbesondere für die besonders anfälligen Bereiche der Pflegeberufe und der Zeitarbeit. Fakt sei allerdings auch, dass sich Beschäftigungen im Rahmen der häuslichen Pflege auf privater Basis unter Berücksichtigung der Rechtslage kaum wirksam überprüfen ließen.
Seit Jahren hat Leprich immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kontrollstandards der Finanzkontrolle Schwarzarbeit für eine wirksame Kontrolle der Mindestlöhne nicht ausreichen. 6500 Zollbeamtinnen und Zollbeamte, die seit 2004 für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung zuständig sind, müssen diese bedeutende und arbeitsintensive Aufgabe zusätzlich übernehmen. Den zusätzlichen Personalbedarf beziffert der BDZ auf mindestens 2000 Kontrolleure. Als absurd bezeichnete es Leprich, dass der Bundesfinanzminister mit 350 zusätzlichen Planstellen zwar ein richtiges Signal gesetzt, gleichzeitig aber mehrere hundert Planstellen im Haushalt gestrichen habe. Darüber hinaus sei nach wie vor allen Beteiligten ein Rätsel, wo und wie der Bundesfinanzminister im Schulterschluss mit dem Bundesinnenminister bis zum Jahr 2014 im Rahmen des Sparpakets weitere 15 000 Stellen im Bundesdienst abbauen will.
Die Kontrollen für die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsbedingungen in Deutschland liegen in der Verantwortung der Bundesregierung und sind zum Schutz konkurrenzfähiger inländischer Unternehmen und zur Sicherung der Arbeitsplätze ihrer Beschäftigten unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsmarktes, so Leprich.
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