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Die staatliche Erwerbsminderungsrente



Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf aufgeben muss, erhält eine staatliche Erwerbsminderungsrente – dies gilt zumindest für Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die staatliche Unterstützung hat allerdings hohe Hürden und reicht in der Praxis kaum aus, um seinen Lebensstandard nur ansatzweise zu halten. Selbständige und Arbeitnehmer benötigen eine zusätzliche Invaliditätsabsicherung, um die finanziellen Lücken im Ernstfall schließen zu können.


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Die staatliche Absicherung reicht nur selten aus:
Seit der Rentenreform im Jahre 2001 sind die staatlichen Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit deutlich gekürzt worden. So erhalten Personen, die aus Krankheitsgründen den Beruf ausüben müssen nur noch eine Rente von maximal 35 Prozent des Bruttoeinkommens. Voraussetzung für diese volle Erwerbsminderungsrente ist allerdings, dass man weniger als drei Stunden am Tag in der Lage ist, irgendeinen Beruf ausüben zu können. Eine Verweisung auf einen völlig anderen Beruf ist immer möglich, so dass der Staat nur in den schlimmsten Fällen zahlen muss. Berufliche Qualifikation und Lebensstellung haben keinen Einfluss auf die Möglichkeit, den Erwerbsunfähigen auf eine andere Tätigkeit zu verweisen.

Wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag irgendeine Tätigkeit ausüben könnte erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Diese liegt in der Regel zwischen 14 und 17 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
Dieses Geld reicht allerdings normalerweise nicht ansatzweise aus, um einen angemessenen Lebensstandard halten zu können. Eine Vielzahl der Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente wird dadurch zum Sozialfall.

Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher die erste Wahl, um für den Fall einer krankheitsbedingten Berufsaufgabe finanziell abgesichert zu sein. Wer sich den vergleichsweise teuren Berufsunfähigkeitsschutz aber nicht leisten kann oder auf Grund von Vorerkrankungen keinen Vertrag abschließen könnte, benötigt eine alternative Absicherung.

Dies kann eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein. Bis zu 1.000,- Euro monatlich können ohne Gesundheitsfragen abgesichert werden – als Ergänzung zum staatlichen Erwerbsunfähigkeitsschutz. Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt dann, wenn man voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande ist, irgendeine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens drei Stunden täglich auszuüben. Damit ist der Schutz vom Grundsatz vergleichbar mit der staatlichen vollen Erwerbsminderungsrente und dient als finanzielle Ergänzung, um im Ernstfall den Lebensstandard halten zu können.

Weitere Informationen rund ums Thema Erwerbsunfähigkeit sind auf der Internetseite www.erwerbsunfaehigkeit.young-insurance.de zu finden.

( openPR )

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