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Das Wettverbot für Empfänger von Hartz IV – Bevormundung oder sogar Diskriminierung ?



Cottbus (ots) – Ist es tatsächlich Bevormundung oder sogar Diskriminierung, wenn einem Hartz-IV-Empfänger mit 364 Euro monatlichem Einkommen untersagt wird, sein Glück beim Wetten zu versuchen?


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Sicher, jeder erwachsene Mensch muss eigentlich selbst wissen, ob er sein Geld der Wettindustrie in den Rachen werfen will oder nicht. Zur Entrüstung besteht trotzdem keinerlei Anlass. Schon lange ist diese Frage nämlich rechtlich geregelt. Bereits vor drei Jahren trat der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, der es einzelnen Gruppen nicht erlaubt, Lotto, Toto oder Sonstiges zu spielen. Aufgeführt sind neben Minderjährigen und Spielsüchtigen eben auch Personen, die Einsätze wagen könnten, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Dazu gehören Hartz-IV-Empfänger doch zweifellos. Sie werden somit nicht besser oder schlechter behandelt als andere Menschen, von denen der Gesetzgeber zum Glück glaubt, sie vor den Folgen des Spielens schützen zu müssen. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Viele Menschen werden vermutlich denken, dass es ohnehin nicht zusammenpasst, von den paar Hartz-IV-Euro noch welche beim Wetten zu verjubeln, wenn doch jeder Leistungsempfänger mit seinem Geld kaum oder gar nicht über die Runden kommt. Und es stimmt auch, das passt nun mal nicht zusammen. Unabhängig davon, dass man sich stets davor hüten sollte, alle Hartz IV-Empfänger über einen Kamm zu scheren. In der Praxis wird das gestrige Urteil ohnehin kaum eine Rolle spielen. Denn die Umsetzung des Verbots ist nur selten möglich. Trotzdem schützt es manche Menschen vor sich selbst – und das ist gut so.

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