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Der „gute Bekannte“ kann teuer zu stehen kommen „Schwarze Steuerhilfe“ zahlt sich nicht aus



Wir alle kennen ihn, den „guten Bekannten“, der angeblich mit der Einkommensteuererklärung Erfahrung hat und Ihnen für wenig Geld viel Steuerberatung verspricht, aber dann doch nur das Formular ausfüllt. Dass er sich dabei strafbar macht, weiß er vielleicht gar nicht.


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Schwarzberatung wird bestraft
Der „gute Bekannte“ macht sich in jedem Fall strafbar. Es spielt dabei keine Rolle, inwieweit er tatsächlich steuerberufliches Wissen hat. Schwarzberatung kann laut Gesetz mit einer Geldbuße bis zu EUR 5.000 bestraft werden. Das Steuerberatungsgesetz passt bei illegaler Beratung besonders gut auf und erlaubt keine Ausnahmen.

Der Gesetzgeber schützt Sie vor falschen Beratern!
Deshalb dürfen Versicherungsvertreter, Unternehmensberater, Vermittler von Finanzdienstleistungen oder der vermeintlich versierte Arbeitskollege k e i n e Steuerhilfe leisten. Auch die Steuerfachangestellte, die in einem Steuerbüro arbeitet oder der Finanzbeamte dürfen nicht eigenständig tätig werden und Steuerberatung anbieten.

Steuerlich beraten dürfen nur
– zugelassene Lohnsteuerhilfevereine und
– Steuerberater
Nur hier sind Sie sicher, dass Sie gut beraten und optimal bei den Finanzbehörden vertreten werden!

Welche Nachteile hat die „schwarze“ Steuerhilfe?
„Der gute Bekannte“ Lohnsteuerhilfevereine Steuersoftware Kosten Er will auch bezahlt werden. Seine Kosten können Sie aber nicht geltend machen. Den Mitgliedsbeitrag können Sie zum Großteil als Werbungskosten absetzen. Das bedeutet, einen Teil der Aufwendungen erhalten Sie durch Ihre Einkommensteuererstattung zurück. Kostet ebenfalls einen Betrag, der sich nach Umfang und Leistung des Programms richtet. Kompetenz ??? Mit laufender Fortbildung, Fachrundschreiben und Rechtsdatenbanken sind unsere Mitarbeiter/innen immer auf dem neuesten Rechtsstand. ??? Sicherheit KEINE Die Lohnsteuerhilfevereine haben eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese kommt für eventuelle Beratungsfehler auf. KEINE – kein persönlicher Ansprechpartner, mit dem man sich abstimmen kann. Abwicklung mit dem Finanzamt Nicht möglich Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit dem Finanzamt, z. B. erledigen wir eventuelle Rückfragen, prüfen den Steuerbescheid, über-wachen die Einspruchsfristen usw. Muss selbst übertragen wer-den. Prozessvertretung Nein In aussichtsreichen Fällen zählt auch eine Vertretung vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof zu unseren „kostenlosen“ Leistungen. Nein

Unser Steuertipp für SIE
Herausgeber:
Bundesverband der
Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Kastanienallee 18
14052 Berlin
Tel.: 030 – 30 10 86 10
Fax: 030 – 30 10 86 12
E-mail: info@bdl-online.de
Http://www.bdl-online.de
Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Einkommensteuererklärung, auch wenn Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.



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