Einschnitte am Gründungszuschuss bereits zum 1. November 2011 geplant
Bisher gingen wir – wie alle anderen Medien und Verbände – davon aus, dass die geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss zum 1. April 2012 in Kraft treten. Das ist aber falsch: Wie eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf unsere Nachfrage hin bestätigt hat, werden die Einschnitte am Gründungszuschuss zeitlich gegenüber den anderen Gesetzesänderungen vorgezogen; ihre Einführung ist bereits zum 1. November 2011 geplant, also volle fünf Monate früher als bisher gedacht.
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Die Regelung zum Inkrafttreten des Gesetzes (Artikel 47 ganz am Ende des Gesetzentwurfs, vgl. Link unten) bestimmt in Absatz (2), dass die Änderungen am Gründungszuschuss abweichend vom Rest der Reform nicht am 1. April 2012, sondern bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf wird Ende Mai im Bundeskabinett vorgestellt und daraufhin im Bundestag beraten. Zwar ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig, trotzdem wird auch der Bundesrat angehört. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur parlamentarischen Sommerpause (9. Juli bis 4. September) abgeschlossen sein und das resultierende Gesetz am 31. Oktober 2011 veröffentlicht werden, so dass es am 1. November 2011 in Kraft tritt.
Der frühere Termin hat gravierende Auswirkungen – auch auf bereits arbeitslose Gründungswillige: Wer nach dem 1. Februar diesen Jahres arbeitslos geworden ist, kann (bei einer typischen Anspruchsdauer von einem Jahr) das Arbeitslosengeld 1 nicht mehr neun Monate in Anspruch nehmen, denn er muss vor dem 1. November gründen, wenn er die Förderung in ihrer alten Form in Anspruch nehmen möchte. Das Gesetz wirkt insofern zurück in die Zeit vor seinem Inkrafttreten. Eine Ãœbergangsbestimmung ist nicht vorgesehen.
(Quelle: gruendungszuschuss.de)
DanRevision-Gruppe, 16.05.2011
Imke Bukop-Runge
( openPR )
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