Rentennachteile für DDR-Flüchtlinge und -Ãœbersiedler
Halle (ots) – Die schwarz-gelbe Koalition ist nicht bereit, rentenrechtliche Nachteile für Flüchtlinge und Ãœbersiedler, die vor dem Fall der Mauer aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind, zu beseitigen.
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Nach Informationen der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Samstag-Ausgabe) blockt Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen entsprechenden Antrag der SPD-Bundestagsfraktion ab. Die SPD will „gewährleisten, dass die Rentenansprüche von Altübersiedlern, die nach dem 31. Dezember 1936 geboren und bis zum Fall der Mauer am 9. November 1989 in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind, nach dem Fremdrentengesetz zu bewerten sind“ und nicht nach dem Rentenüberleitungsgesetz. Betroffen sind etwa 200000 Menschen mit einer monatlichen Rentenminderung von bis zu 250 Euro. Das Bundesarbeitsministerium stellt nach Angaben des Blattes unter anderem in Abrede, dass den Betroffenen überhaupt finanzielle Verluste entstehen. In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion existieren hingegen durchaus Sympathien für die SPD-Position – und zwar nicht zuletzt unter den ostdeutschen Abgeordneten. Allerdings herrschen Zweifel an der politischen Durchsetzbarkeit des Vorstoßes. Zudem gebe es auch Gegenargumente, heißt es. So seien Ãœbersiedler in den Genuss von Eingliederungshilfen gekommen. Politische Häftlinge wiederum seien zum Teil freigekauft worden – mit Summen von bis zu einer Million Euro. Wenn man Letztere gegenrechne, brauche man über zusätzliche Forderungen bei der Rente gar nicht mehr zu reden. Auch ist nach Unionsmeinung zu befürchten, dass eine Befriedigung der einen Gruppe Begehrlichkeiten anderer Gruppen wecken würde. Der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für den Aufbau Ost, Patrick Kurth, sagte der „Mitteldeutschen Zeitung“: „Wir haben aufgrund der Ungerechtigkeiten im DDR-System nun Ungerechtigkeiten in wahnsinnig vielen Einzelfällen: bei Geschiedenen, Hausfrauen, Ãœbersiedlern. Es ist aber außerordentlich schwierig, sämtliche Ungerechtigkeiten zu beseitigen.“ Er plädierte dafür, Missstände im Rahmen einer umfassenden Ost-West-Rentenangleichung zu beheben. Sonderregelungen seien „nicht möglich“.
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