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Gründungszuschuss



Hier erhalten Sie auf ihre Fragen praxisnahe Antworten und Tipps.


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1) Wann treten die Kürzungen und das Gesetz in Kraft?
Wann, wie und ob die Kürzungen in Kraft treten, sollen final lt. Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erst am 31.10.2011 veröffentlicht und bereits zum 01.11.2011 umgesetzt werden. So sieht die Planung bisher aus, möglich ist jedoch auch, dass die Gesetzesänderung schon früher in Kraft tritt ohne lange Vorwarnung um die Fördertöpfe bis zum Jahresende zu „schonen“.
Tipp: Um sicher zu gehen, dass Sie sich noch den bisherigen vollen GZ Umfang sichern, sollten Sie sich demnach mit ihrer Gründung nicht bis 31.10.2011 Zeit lassen.

2) Wie sehen die vorgesehenen Eckpunkte der Kürzung aus?
• Der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss soll in eine Ermessensleistung umgewandelt werden.
• Die Grundförderung soll zukünftig statt neun Monate nur noch sechs Monate lang ausgezahlt werden.
• Zum Zeitpunkt der Gründung soll ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von 180 Tagen vorausgesetzt werden, bisher sind es 90 Tage.
• Die Aufbauförderung (300 Euro pro Monat) soll von sechs Monate auf neun Monate aufgestockt werden.

3) Wie lange stehen die Fördermittel für den Gründungszuschuss in 2011 zur Verfügung?
Die Gefahr, dass der Fördertopf sich zum Jahresende schneller leert besteht immer. Durch die aktuell geplanten Änderungen werden GründerInnen nun überlegen, die Gründung vorzuziehen. So kann es passieren, dass bei einer Gründung ab November gar kein Gründungszuschuss mehr zu erhalten ist, da die Mittel ausgeschöpft sind.
Wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, besteht kein Rechtsanspruch mehr auf die Leistung, so dass es dann, bei bereits ausgeschöpftem Förderbudget, zu einer Ablehnung kommen kann. Es ist eher damit zu rechnen, dass die Mittel für den Gründungszuschuss bereits im Herbst erschöpft sind.
Das Budget soll generell ab 2012 und noch einmal 2013 gekürzt werden, so dass es in der zweiten Jahreshälfte vermutlich zukünftig immer schwieriger sein wird, den Gründungszuschuss zu erhalten.

4) Nach welchen Grundsätzen soll zukünftig der GZ gewährt werden?
Wie bisher werden über die Vergabe des GZ die Arbeitsagenturen auf Grundlage einer fachkundigen Stellungnahme entscheiden.
Für die Prüfung des Gründungsvorhabens wird es zukünftig strengere Anweisungen – einheitlich für alle Arbeitsagenturen – geben und erfahrungsgemäß werden diese erst mit in Kraft treten der Änderungen veröffentlicht.
Das Recht Widerspruch einzulegen gegen eine Entscheidung der Arbeitsagentur bleibt erhalten.

5) Was muss ich tun, um mir noch den bisherigen GZ zu sichern?
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Gründung bzw. das Gründungsdatum.
Zum Gründungszeitpunkt müssen Sie mindestes einen Tag arbeitslos gewesen sein und (nach aktueller Regelung) noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
Sie sollten jedoch nicht bis zum 31.10.2011 mit der Abgabe Ihrer Unterlagen warten um sicher zu stellen, dass die Frist eingehalten ist.
Erfahrungsgemäß ist damit zu rechnen, dass es je näher der Stichtag rückt, es vermehrt Anträge geben wird und mit erheblichen Wartezeiten bei den Arbeitsagenturen zu rechnen ist.
Derzeit betragen die Wartezeiten ca. 3-4 Wochen.
Vermeiden Sie direkt diese Unwägbarkeit mit einer rechtzeitigen Antragstellung und vermeiden so, dass die Änderungen kurzfristig früher in Kraft treten und sie davon betroffen sind.

6) Wie ist die Rechtslage, wenn aufgrund einer Ruhe- oder Sperrzeit das Arbeitslosengeld erst nach dem Stichtag greift, aber bereits vorher gegründet wurde?
Tipp: nichts ist „verloren“. Stellen Sie ihre Motive deutlich dar und besprechen mit Ihrem Berater bei der Arbeitsagentur die Konstellation. Das sind Grenzfälle über die letztendlich der Berater entscheiden wird. Wichtig hierbei: immer alle Auskünfte schriftlich festhalten damit Sie sich ggf. später darauf berufen können.

7) Fazit
Abschließend bleibt zu sagen, dass es so oder so dabei bleibt, dass ein gut durchdachter und solide ausgearbeiteter Businessplan für den Erfolg ihres Vorhabens entscheidend ist.
Tipp: Wenn für Sie die Vorgründungsberatung und Hilfestellung von Experten nicht zusagt, sollten Sie sich in jedem Fall im ersten Jahr nach der Gründung zeitig das Gründercoaching nicht entgehen lassen, welches bis zu 90% mit Zuschüssen gefördert werden kann.

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