Nachforderungen des Finanzamtes bei Medienfond Anlegern müssen nicht aktzeptiert werden
Tausende Anleger von Medienfonds müssen Nachforderungen des Fiskus nicht in voller Höhe akzeptieren.
Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Berufung auf einen Beitrag der Financial Times Deutschland vom 01.07.2011.
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Hiernach akzeptieren die Finanzbehörden ein Urteil des Finanzgerichtes München vom April 2011, das zu Gunsten der Anleger ausgefallen war. Das Gericht hatte dort entschieden, dass Medienfonds die von einer Bank garantierten Schlusszahlungen nicht zu Beginn der Laufzeit akzeptieren müssen. Dabei bleiben den Anlegern die anfänglichen Verlustzuweisungen erhalten. Diese entstehen, weil die Produktion der Filme zunächst Kosten verursacht, denen noch keine Einnahmen gegenüber stehen.
Noch 2009 hatte die Finanzverwaltung ihre Auffassung zur steuerlichen Behandlung des Medienfonds geändert. Ihrer Ansicht nach hätten sie die Schlusszahlungen von Beginn an akzeptieren müssen. Die hohen Verlustzuweisungen verpufften damit vollständig.
„Wie die Schlusszahlung zu verteilen ist, bleibt allerdings offen, das Finanzgericht München nur bestätigte, dass sie nicht vom ersten Jahr an aktiviert werden muss“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche zahlreiche Medienfonds-Anleger auch anwaltlich betreut.
Doch endgültig aufatmen können betroffene Anleger noch nicht. Da das Finanzgericht München offen ließ, ob und wenn ja, in welchen Raten der Betrag zu verteilen ist, besteht die Finanzverwaltung weiterhin auf zumindest eine lineare Verteilung der Schlusszahlung ab Fertigstellung des Films. Das würde ebenfalls dazu führen, dass die Verluste der Fonds während der Laufzeit geringer ausfallen und Anleger Steuern nachzahlen müssen – wenn gleich nicht in derselben Höhe wie bei einer vollständigen Aktivierung der Zahlungen zu Beginn.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung können daher noch Jahre vergehen.
„Unabhängig vom Ausgang des Steuerrechtsstreits bescherten Medienfonds den Anlegern bis heute zumeist Verluste, wurden die Anleger etwa bei Vertrieb durch eine Bank meistens nicht über weitere Vertriebsprovisionen der Fondsgesellschaft an die Bank informiert, welche indes Schadensersatzansprüche begründen können.
Gerade bei negativen Verlauf einer eingegangenen Medienfondsbeteiligung empfiehlt der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. eine fachgerechte Ãœberprüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, wobei im Rahmen dieser Prüfung immer verjährungsrechtliche Problematiken miteinzubeziehen sind.
Weitere Informationen unter oder www.schutzverein.org .
( openPR )
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
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