Änderung mautrechtlicher Vorschriften (Ausdehnung der Lkw-Maut auf vierspurige Bundesfernstraßen)
Zur ersten Lesung des Entwurfs zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (Ausdehnung der Lkw-Maut auf vierspurige Bundesfernstraßen) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer:
Die schwarz-gelbe Bundesregierung ist auf der Suche nach neuen Einnahmen für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur. Das ist im Grundsatz nicht zu kritisieren.
.
Aber die schwarz-gelbe Koalition ist offensichtlich dafür bereit, ihren eigenen Koalitionsvertrag zu brechen und das sogenannte Maut-Moratorium außer Kraft zu setzen.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat die weitere Belastung des Lkw-Verkehrs damit begründet, dass er zusätzliche Einnahmen in die Verkehrsinfrastruktur fließen lassen will. Der Haushalt 2011 sieht 50 Millionen Euro neue Einnahmen aus der Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraße vor. Die Ausgaben für die Investitionen in die Straßen sinken jedoch gleichzeitig. Damit müssen die Nutzer mehr zahlen und erhalten jedoch weniger Investitionen. Die Qualität der Straßen sinkt. Schlaglöcher und Staus nehmen zu.
Die Bundesregierung organisiert bei der Einführung der Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen das Chaos. Zentrale technische und rechtliche Fragen sind nicht geklärt. Es wird angekündigt und wieder korrigiert. Es wird geprüft und kein Ergebnis erreicht.
Die geplanten Einnahmen von rund 100 Millionen Euro im Jahr werden nicht erreicht werden. Die anfänglich geplante Bemautung von knapp 3.000 Kilometer Bundesstraße wird nicht zu realisieren sein. Es werden lediglich rund 1.000 Kilometer bemautet werden. Damit werden auch lediglich zwei Drittel der geplanten Einnahmen in den Bundeshaushalt fließen.
Bis heute traut sich die Bundesregierung keine klare Aussage zu, ob eine Direktvergabe der Erhebung der Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen an ein Unternehmen erfolgen kann oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen muss. Das kostet Zeit. Eine Einführung der Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen wird sich damit weiter verzögern. Zunächst angekündigt für den 1. Januar 2011, verschoben auf den 1. Juli 2011, droht nun eine Verzögerung bis in das Jahr 2012.
Der Gesetzentwurf ist schlecht gemacht. Die Systemkosten zur Erhebung der Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen stehen nicht fest. Untersuchungen der Mautausweichverkehre, die auf Landes- und Kreisstraßen entstehen, haben nicht stattgefunden. Die Bundesländer sind bei der Entwicklung des Streckennetzes, das bemautet werden soll, nicht eingebunden worden.
.