Änderungen beim Elterngeld
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder: „Eine moderne Familienpolitik sichert faire Chancen für Eltern und Kinder“. Bundesfamilienministerium leistet durch teilweise Modifizierung des Elterngeldes wichtigen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts
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Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder begrüßt die Ergebnisse der Kabinettsklausur zum Bundeshaushalt 2011. „Als junge Abgeordnete habe ich immer die Konsolidierung des Bundeshaushalts gefordert, dazu stehe ich auch jetzt als jüngste Bundesministerin“, sagt Kristina Schröder am Montag in Berlin. „Wir alle müssen sparen – auch Familien sind davon nicht ausgenommen. Aber wir müssen das intelligent machen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind die Familien das stabile Fundament unserer Gesellschaft!“, so die Bundesfamilienministerin. |
Im Etat des Bundesfamilienministeriums (Einzelplan 17) soll es Einsparungen von jährlich 630 Millionen Euro geben. Gemessen am Gesamtetat des Ministeriums ist das ein hoher Sparbeitrag, dafür soll er in den Folgejahren jedoch gleich bleiben und nicht weiter steigen. Ursprünglich lag der Haushaltsansatz des Bundesfamilienministeriums für 2011 bei rund 6,5 Milliarden Euro. Das Elterngeld nimmt mit 4,5 Milliarden Euro davon etwa 70 Prozent ein. Erreicht wird die Einsparsumme durch Modifizierungen beim Elterngeld. Sowohl das Mindestelterngeld von 300 Euro als auch der Höchstsatz von 1800 Euro bleiben dabei unangetastet. |
Die Änderungen im Detail:
* Bei höheren Einkommen wird die Lohnersatzquote abgeflacht: Ab 1240 Euro bereinigtem Nettoeinkommen sinkt die so genannte Ersatzquote von 67 auf 65 Prozent. Betroffen sind auf Grundlage der Bezugszahlen 2009 rund 195 000 der insgesamt 800 000 Elterngeldbezieher – und damit 25 Prozent.
* Dazu werden pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen- zum Beispiel Dienstwagen – bei der Berechnung des Einkommens nicht mehr berücksichtigt. Betroffen sind 60 000 der Elterngeldbezieher 2009 (7,5 Prozent). Das gilt auch für Einkünfte außerhalb der Europäischen Union. Das betrifft 30 000 aller Elterngeldbezieher 2009 (rund vier Prozent).
* Das Elterngeld soll auch bei Hartz IV-Empfängern angerechnet werden – so wie das beim Kindergeld bereits geschieht. Dies ist keine Benachteiligung, denn Leistungen nach dem SGB II dienen der Absicherung des Bedarfs. Bezieht der erwerbsfähige Hilfebedürftige zusätzliche Einkünfte, werden diese angerechnet. Betroffen sind rund 130 000 Familien – 16 Prozent aller Elterngeldbezieher 2009. Zentrales Anliegen ist, einen Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu setzen. Bisher bezieht eine Familie mit zwei Kindern nach SGB II – inklusive Elterngeld – Leistungen vom Staat von bis zu 1885 Euro.
„Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell“, erklärt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. „Deshalb habe ich dafür gekämpft, dass die grundlegende Struktur unangetastet bleibt – das ist gelungen! Ebenso unangetastet bleiben das Sondervermögen und der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz 2013. Das ist wichtig, denn eine erfolgreiche Familienpolitik leistet mehr als nur unmittelbare finanzielle Unterstützung. Wir dürfen nicht die Kräfte abwürgen, die wir brauchen, um das Land wieder aus der Krise zu führen“, sagt Kristina Schröder.
Weitere Informationen zur Politik des Bundesfamilienministeriums für Familien finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de und www.familien-wegweiser.de
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