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Änderungen für Autofahrer und Reisende ab Januar 2011



Bad Windsheim (ARCD) – Das neue Jahr bringt für Autofahrer und Reisende eine Reihe von Änderungen bei Gesetzen und Regelungen. Der ARCD hat eine Auswahl davon in alphabetischer Reihenfolge zusammengestellt:

Begleitetes Fahren: Wird ab 1. Januar 2011 zum Dauerrecht. Jugendliche können einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres mit Zustimmung der Eltern die Fahrprüfung ablegen. Im ersten Jahr dürfen die noch nicht volljährigen Fahrer aber nur in Begleitung eines registrierten Erwachsenen ab 30 Jahren ans Steuer, der über mindestens fünf Jahre Fahrpraxis verfügen muss und nicht mehr als drei Punkte in Flensburg auf dem Konto haben darf.

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Behinderten-Parkausweis: Alte Genehmigungen werden 2011 ungültig und müssen, falls noch nicht geschehen, in EU-Parkausweise umgetauscht werden.

Bußgeld im EU-Ausland: Ab Januar werden Knöllchen aus dem Ausland ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt. In Deutschland gilt nach wie vor die Fahrerhaftung.

Diesel-Pkw mit Euro-6-Abgasnorm: Ab 1. Januar 2011 gibt es einen Steuerfreibetrag von 150 Euro. Der Steuer-Zuschlag für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter entfällt ab 1. April 2011.

Fahrzeugumschreibung: Die Gebühren sollen nach Plänen der Bundesregierung im Laufe des Jahres für Ummeldungen innerhalb eines Landkreises entfallen.

Kraftstoff: Ab Januar 2011 gibt es an deutschen Tankstellen eine neue Sorte Benzin zusätzlich zu den bisherigen Kraftstoffarten. Der neue Sprit ist an den Zapfsäulen durch den Namenszug „Super E 10“ gekennzeichnet ¬- der Buchstabe „E“ gilt als Kürzel für Ethanol, die „10“ beziffert den Prozent-Anteil am Treibstoff. Bei älteren Fahrzeugen kann der neue Treibstoff Probleme verursachen. Unter www.dat.de/e10 veröffentlicht die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) im Internet eine Liste zur Verträglichkeit des neuen Sprits für gängige Autotypen. Für eine Ãœbergangszeit soll es auch weiterhin das normale Superbenzin an den Zapfsäulen geben.

Luftverkehrssteuer: Ab 1. Januar 2011 werden für Inlandsflüge und europäische Kurzstrecken acht Euro, für Mittelstreckenziele 25 Euro und für weiter entfernte Ziele 45 Euro pro Person erhoben. Ausgenommen sind Fluggäste, die in Deutschland umsteigen und keinen längeren Zwischenstopp einlegen.

Motorrad-Kennzeichen: Die Bundesregierung plant kleinere Kennzeichen als die bisher vorgeschriebenen.

Tagfahrleuchten: Keine EU-Typgenehmigung gibt es mehr ab 7. Februar 2011 für neue Pkw-Modelle und leichte Nutzfahrzeuge ohne ein spezielles, sich beim Motorstart automatisch einschaltendes Tagfahrlicht.

Wechselkennzeichen: Bis zu drei Pkw sollen nach Plänen der Bundesregierung noch 2011 auf ein (Wechsel-)Kennzeichen zugelassen werden können. Allerdings gibt es bislang weder konkrete Termine noch entsprechende Umsetzungsrichtlinien.

Wohnwagen-Gespanne: Die befristete Tempo-100-Erlaubnis für Autobahnen und Kraftfahrtstraßen wird zum Dauerrecht. ARCD

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ARCD
Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.
Silvia Schöniger
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