Aktentasche, PC, Schreibtisch, Bücherregal und Fachbücher als Werbungskosten absetzen
Fachliteratur als Arbeitsmittel absetzen
Bücher und Zeitschriften gehören zur Fachliteratur. Die Kosten für Fachliteratur können Sie als abziehbare Werbungskosten geltend machen, wenn sie (fast) ausschließlich beruflichen Zwecken dienen. Die private Mitveranlassung muss ausgeschlossen bzw. darf höchstens von nur ganz untergeordneter Bedeutung sein. Nachweisen müssen Sie Ihre Aufwendungen für Fachliteratur grundsätzlich mit (auf Ihren Namen lautenden) Belegen und Titelangabe.
Arbeitsmittel steuerlich absetzen
Grundsätzlich kann jeder Gegenstand ein steuerlich absetzbares Arbeitsmittel sein, wenn er ganz überwiegend für berufliche Zwecke genutzt wird. Zu den typischen Arbeitsmitteln gehören Aktentasche, PC, Schreibtisch, Bücherregal, Fachliteratur etc. Wichtig ist die Darlegung der beruflichen Nutzung sowie die Vorlage entsprechender Kaufbelege.
Sammeln Sie sorgfältig Quittungen und Belege das Jahr über.
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de