Altersvorsorge auch in der Steuererklärung angeben
Wer riestert, kassiert nicht nur staatliche Zulagen, sondern kann auch noch Steuern sparen. Dafür muss jedoch in der Steuererklärung die Anlage AV ausgefüllt werden. Anleger können bis zu 2.100 Euro für das Jahr 2008 als Sonderausgaben abrechnen. Dafür müssen Steuerzahler in der Anlage AV die Eigenbeiträge und die staatlichen Zulagen angeben. Die Bescheinigung des Riester-Anbieters muss im Original beigelegt werden. Damit der Riester-Sparer nicht doppelt gefördert wird, zieht das Finanzamt von der Steuerersparnis die Zulagen ab.
Ein Beispiel: Ein lediger Durchschnittsverdiener mit einem rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen von 30.000 Euro zahlt davon 4 % in den Riester-Vertrag, also 1200 Euro als Sparleistung. Durch Berücksichtigung der Zulage von 154 Euro beträgt die Eigenleistung 1046 Euro. Dieser Betrag wird als Sonderausgabe angerechnet, so dass sich im Musterfall eine zusätzliche steuerliche Entlastung in Höhe von 226 Euro ergibt. Die eigene Belastung sinkt damit auf 820 Euro. Dies entspricht einer Förderquote von 32 %.
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Im Gegensatz zur Zulagenförderung, die ausschließlich in das Vorsorgeguthaben fließt, wird der Steuerbonus auf das private Konto ausgezahlt.